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Die heutige Tagung der Geberländer in Genf muss neben der humanitären Krise auch die Menschenrechtslage im Sudan behandeln, sagte Human Rights Watch heute.

Zur Zeit sind innerhalb Darfurs eine Million Menschen auf der Flucht. Weitere 110.000 sind in den Tschad geflohen. Diese Flüchtlinge benötigen verzweifelt humanitäre Hilfe. Die Vereinten Nationen bezeichneten Darfur als „derzeit weltgrößte humanitäre Krise“.

Der Ursprung der humanitären Katastrophe liegt jedoch in einer von der sudanesischen Regierung betriebenen Kampagne der „ethnischen Säuberung“, die sich gegen Zivilisten dreier ethnischer Gruppen richtet. Nur wenn auch die Menschenrechtslage bedacht werde, können Geberländer darauf hoffen, dass die humanitäre Krise gelöst werde, so Human Rights Watch.

„Die Krise in Darfur ist eine von Menschen geschaffene Not“, sagte Kenneth Roth, Direktor von Human Rights Watch. „Sofort benötigte humanitäre Hilfe allein reicht aber nicht aus: Die ethnischen Säuberungen der sudanesischen Regierung müssen ein Ende nehmen“.

Milizen - als Janjaweed bekannt -, die von der sudanesischen Regierung bewaffnet, ausgebildet und entsendet worden sind, überfielen und brannten Hunderte von Dörfern nieder, töteten Tausende von Zivilisten, raubten Hunderttausende Tiere und zerstörten Landwirtschaftsgüter und Wasserressourcen. Die Milizen wurden auf dem Landweg von der sudanesischen Armee und aus der Luft von Antonow-Flugzeugen und Kampfhubschraubern unterstützt.

Dieses Bündnis zielt auf Zivilisten der ethnischen Gruppen der Fur, Masalit und Zaghawa ab, da die Rebellen aus Darfur ihre Mitglieder aus diesen drei Bevölkerungsgruppen rekrutieren. Nach den Angriffen hatte die sudanesische Regierung die überlebende Zivilbevölkerung daran gehindert, in ihre Häuser zurückzukehren.

Roth forderte die Geberländer dazu auf, von der sudanesischen Regierung die Entwaffnung, Auflösung und den Rückzug der Janjaweed aus den besetzten Gebieten zu verlangen. Des Weiteren sollte die Regierung Schutz und Hilfe für die Vertriebenen gewährleisten, damit diese freiwillig und in Sicherheit in ihre Heimat zurückkehren können.

Sollte die sudanesische Regierung nicht reagieren, so Roth, dann müsse der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen Kapitel VII der VN-Charta in Betracht ziehen, welcher dem Sicherheitsrat erlaube, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen.

Am 8. April hatte die sudanesische Regierung ein Waffenstillstandsabkommen mit den zwei Rebellengruppen in Darfur unterzeichnet. Angriffe auf Zivilisten, darunter Morde und Vergewaltigungen, wurden jedoch fortgesetzt. Auch im Süden von Darfur wurde die Kampagne der „ethnische Säuberungen“ von den Janjaweed Milizen weitergeführt. Sie brannten Häuser nieder, töten – Augenzeugenberichten zufolge 56 allein in einem Ort - und vertreiben Tausende von Zivilisten.

Am 28. Mai kamen mindestens 12 Personen bei einem Luftangriff ums Leben, als ein Antanow-Flugzeug und zwei Militärhubschrauber der sudanesischen Regierung einen besetzten Marktplatz in einem Dorf in der Nähe von El Fashir, der Hauptstadt von Norddarfur, angriffen. Weiteren glaubwürdigen Berichten zufolge wurden auch Angriffe auf Zivilisten in Flüchtlingslagern und Siedlungen, die unter der Aufsicht der Regierung stehen, fortgesetzt.

Im Waffenstillstandsabkommen vom 8. April wurde die Afrikanische Union von den unterzeichnenden Parteien damit beauftragt eine Kommission zu schaffen, die die Einhaltung des Waffenstillstandsabkommens beobachten sollte. Ein Mandat zum Schutz von Zivilisten wurde jedoch nicht vorgesehen.

Internationale Geber müssen neben der Finanzierung des Nothilfeprogramms auch Gelder für Menschenrechtsbeobachter bereit stellen, um so die sichere Rückkehr der Vertriebenen garantieren zu können. Die Beobachter müssten auch die Lage in den Flüchtlingscamps überwachen, wo es immer wieder zu Angriffen von Seiten der Janjaweed Milizen kommt.

Sollten die Janjaweed aus Darfur abziehen, so müsse auch sichergestellt werden, dass die Lage von den aus Darfur stammenden Rebellen nicht ausgenutzt werde.

Die sudanesische Regierung begann mit ihrer Kampagne im Jahre 2003, nachdem Rebellengruppen den Militärstützpunkt in El Fashir überraschend angegriffen hatten. Den Rebellen war es damals gelungen, mindestens sieben Militärflugzeuge zu zerstören, den Regierungstruppen Verluste zuzufügen und einige Mitglieder der Regierungstruppen gefangen zu nehmen.

Bisher hat Khartum internationale Bemühungen für eine Hilfskampagne behindert. Obwohl die Regierung kürzlich zugesichert hatte, die Visavergabe an humanitäre Helfer zu vereinfachen, wurde ein Gespräch mit dem UNO-Gesandten, der für die Koordinierung der Hilfslieferungen zuständig ist, verhindert. Die Geberländer sollten daher verlangen, dass die sudanesische Regierung sofort den UN-Repräsentanten akzeptiert und ihm erlaubt, seinen Posten in Khartum einzunehmen.

„Humanitäre Hilfe wird Leben retten. Aber um die grauenhaften Menschenrechtsverletzungen, die zur Vertreibung und Hungersnot unschuldiger Zivilisten führen, zu beenden, brauchen wir neben humanitärer Hilfe auch politisches Handeln“, forderte Roth.

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