HUMAN RIGHTS WATCH

USA: Haftbedingungen gefährden Gesundheit und Leben von Immigranten

Regierung vernachlässigt die Gesundheitsversorgung kranker Häftlinge

(New York, 7. Dezember 2007) – Das amerikanische Heimatschutzministerium soll die Versorgung und Behandlung von inhaftierten Immigranten mit HIV/AIDS verbessern, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Die Behörde vernachlässigt ihre Pflicht gegenüber HIV-infizierten Häftlingen und verletzt deren Rechte. Es gibt keine Kontrolle, ob Häftlinge mit HIV eine angemessene Behandlung erhalten, und es wird nicht einmal überwacht, wie viele Inhaftierte HIV-positiv sind. Die Richtlinien und Methoden zur Behandlung von schwerkranken Häftlingen sind in jeder Hinsicht ungenügend.

In den USA sitzen fast 30.000 Immigranten in Gefängnissen, Haftanstalten und Zentren für Abschiebehaft.  
 
„Die US-Regierung hat keine Ahnung, wie viele dieser Immigranten HIV-positiv sind oder AIDS haben, wie viele von ihnen eine Behandlung brauchen und ob diese die notwendige Behandlung wirklich erhalten”, sagt Megan McLemore, Mitarbeiterin des HIV/AIDS-Programms von Human Rights Watch.  
 
Der 71-seitige Bericht „Chronic Indifference: HIV/AIDS Services for Immigrants Detained by the United States” dokumentiert die Erfahrung von HIV-positiven Häftlingen in der Abschiebehaft, die entweder keine HIV-Behandlung erhielten oder die nur verspätet oder mit Unterbrechungen medizinische versorgt wurden. Dadurch wurde deren Gesundheit gefährdet oder nahm Schaden. Der Bericht beruht u. a. auf zahlreichen Gesprächen mit derzeitigen und ehemaligen Abschiebehäftlingen, mit Beamten des Heimatschutzministeriums und Vertretern der Haftanstalten sowie auf einer unabhängigen fachlichen Überprüfung der medizinischen Behandlung. Haftzentren mit HIV-positiven Immigranten verteilten laut Human Rights Watch antiretrovirale Medikamente nicht regelmäßig, erforderliche Laboruntersuchungen wurden nicht durchgeführt und die Patienten nicht kontinuierlich behandelt. Zudem soll die ärztliche Schweigepflicht verletzt und Schutzmaßnahmen vor Diskriminierung vernachlässigt worden sein.  
 
Entgegen internationalen Menschenrechtsverpflichtungen, verfassungsmässigen Schutzgarantien und praxisnahen Ratgebern entsprechen die Richtlinien des Heimatschutzministeriums zur Behandlung von HIV/AIDS in Abschiebehaft weder nationalen noch internationalen Maßstäben. Das Ministerium setzt nicht einmal die eigenen minimalen Anforderungen konsequent um.  
 
„Dass die amerikanische Regierung einen Grossteil ihrer Abschiebehäftlinge über lokale Gefängnisse und Anstalten im ganzen Land verteilt, befreit sie nicht von ihrer Verpflichtung, für das Wohlergehen, die Gesundheit und das Leben von HIV-positiven Immigranten zu sorgen”, sagte McLemore.  
 
Die Studie beleuchtet den Tod von Victoria Arellano, einer 23-jährigen HIV-positiven transsexuellen Frau, die im Juli 2007 nach acht Wochen in Abschiebehaft in San Pedro, Kalifornien, starb. Arellano erkrankte schwer, nachdem ihr Berichten zufolge die Behandlung verweigert worden war. Mitinsassinnen sollen wiederholt und ohne Erfolg versucht haben, das Aufsichtspersonal auf den schlechten Gesundheitszustand der jungen Frau aufmerksam zu machen. Doch sie wurde an ihrem Schlafplatz zurückgelassen, während sich ihr Gesundheitszustand zunehmend verschlechterte. Als sie schließlich doch ins Krankenzimmer gebracht wurde, sollen sich die Angestellten über sie lustig gemacht haben. Ihren Zellennachbarinnen berichtete sie kurz vor ihrem Tod: „Es war ein Alptraum.“  
 
„Das Heimatschutzministerium soll seine Richtlinien grundsätzlich überdenken und sich intensiv um eine wirkungsvolle Behandlung der inhaftierten Immigranten mit HIV/AIDS kümmern”, sagt Mc Lemore. „Sonst leiden diese Menschen weiter oder sterben gar – und all dies unter der Oberaufsicht der amerikanischen Regierung.”  
 
Weitere Beispiele aus dem Bericht von Human Rights Watch:  
 
Charles B., Jamaikaner mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung, bildete während einer vierjährigen Abschiebehaft Resistenzen gegen 13 AIDS-Medikamente.  
 
Anna F., 61, in Deutschland geboren, wurde die ärztlich verordnete Behandlung zur Verhinderung einer Lungenentzündung verweigert.  
 
Peter R., Apotheker, erhielt nur während zwei Drittel der Abschiebehaft eine vollständige AIDS-Behandlung. Er war damit der Gefahr ausgesetzt, Resistenzen gegen die Medikamente zu entwickeln, die er zum Überleben benötigt.  
 
Jean P. floh vor gewaltsamer Verfolgung aus Haiti. Eine durch AIDS verursachte Krankheit hat ihn auf einem Auge blind gemacht. Doch sein Gesundheitszustand in der Abschiebehaft wird weiterhin nur ungenügend kontrolliert.  
 
Gloria M., eine AIDS-Beraterin in Chicago, musste sich von Gefängnisbeamten sagen lassen, dass der Staat die Kosten für ihre HIV-Medikamente nicht übernehmen werde.