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Durch den Vertrag zur Ächtung von Streubomben, der am 30. Mai in Dublin angenommen wurde, werden in Zukunft tausende Leben gerettet. Die darin enthaltenen Bestimmungen übertreffen selbst die optimistischsten Erwartungen, so Human Rights Watch.

Der Vertrag verbietet ab sofort alle Arten von Streubomben. Damit weist er die Versuche einiger Staaten zurück, bestimmte Arten von Streubomben in ihren Lagerbeständen von dem Verbot auszunehmen und die Verbotsfrist um Jahre hinauszögern.

Der Vertrag verbietet die Herstellung, Nutzung und Lagerung von Streubomben sowie den Handel mit ihnen. Darüber hinaus verpflichtet er die Vertragsstaaten dazu, Opfer von Streubombeneinsätzen zu unterstützen und Gebiete zu räumen, die mit nicht explodierten Streubomben belastet sind.

„Dieser Vertrag macht die Welt für Millionen von Menschen zu einem sichereren Ort”, so Steve Goose, Leiter der Abteilung Waffen bei Human Rights Watch. „Streubomben gehören nun der Vergangenheit an. Kein Staat wird jemals wieder Streubomben einsetzen können, ohne dass dies von den meisten Staaten der Welt geächtet und missbilligt wird.“

Streubomben bestehen aus großen Mengen kleinerer Sprengkörper, die noch in der Luft freigesetzt und über fußballfeldgroße Flächen verteilt werden. Auf diese Weise töten und verletzen sie beim Einsatz über städtischen Gebieten zwangsläufig auch Zivilisten. Sprengkörper, die beim Aufschlag nicht explodieren, stellen wie Anti-Personen-Minen auch lange Zeit nach Ende des Konflikts eine tödliche Gefahr für die Zivilbevölkerung dar.

Die Regierungen und Nicht-Regierungs-Organisationen, die sich für das Streubombenverbot einsetzten beriefen sich bewusst auf den Präzedenzfall des Verbots von Anti-Personen-Minen. Das Verbot von Streubomben ist jedoch in vielerlei Hinsicht noch weit reichender, so Human Rights Watch.

„Dieser Vertrag verbietet nicht nur einige Arten von Streubomben. Er verbietet ausnahmslos alle Streubomben“, so Goose, stellvertretender Vorsitzender des Internationalen Bündnisses gegen Streubomben, dem hunderte Nicht-Regierungs-Organisationen angehören, vor den versammelten Delegierten. „In dem Vertrag wird nicht zwischen guten und schlechten Streubomben unterschieden – alle Streubomben fallen unter das Verbot. Der Vertrag enthält keine Ausnahmen, er enthält keine Verzögerungsfristen. Dieser Vertrag ist außergewöhnlich.“

Human Rights Watch forderte die den Vertrag unterstützenden Regierungen dazu auf, alle notwendigen Vorbereitungen zu treffen, um den Vertrag im Dezember 2008 in Oslo zu unterzeichnen. Der Vertrag tritt in Kraft, sobald ihn 30 Staaten unterzeichnet und ratifiziert haben.

Einige der Staaten, in denen bedeutende Großproduzenten von Streubomben ansässig sind und große Lagerbestände existieren, nahmen nicht an den Verhandlungen in Dublin teil. Zu diesen Staaten zählen die USA, Russland, China, Indien, Brasilien, Pakistan und Israel. Die Erfahrung mit dem Vertrag zum Verbot von Anti-Personen-Minen zeigt allerdings, dass sich selbst Nicht-Vertragsstaaten an den Vertrag gebunden fühlen. Seit Inkrafttreten des Verbots von Anti-Personen-Minen vor elf Jahren haben die USA, deren Unterzeichnung des Vertrags noch immer aussteht, keine Anti-Personen-Minen hergestellt, benutzt oder exportiert.

„Das Wichtigste an diesem Vertrag ist, dass er den Einsatz von Streubomben stigmatisiert”, so Goose. „Diese Ächtung wird mit der Zeit weiter zunehmen und den Einsatz von Streubomben letzten Endes unvorstellbar machen.“

Nur Artikel 21 des neuen Vertrags ist enttäuschend. Er soll die Streitkräfte der Unterzeichnerstaaten rechtlich absichern für den Fall, dass ein verbündeter Staat in gemeinsamen militärischen Operationen Streubomben einsetzt. Human Rights Watch forderte die Regierungen zu einer offiziellen Erklärung über ein “gemeinsames Verständnis” auf, wonach der Vertrag keine Unterstützung für den Einsatz von Streubomben in gemeinsamen militärischen Operationen erlaubt. Zudem verbietet er Nicht-Vertragsstaaten, Streubomben auf dem Staatsgebiet von Vertragsstaaten zu lagern.

Die britische Regierung deutete bereits eine Bitte an die US-Regierung an, US-amerikanische Streubomben innerhalb der achtjährigen Frist, die für die Zerstörung von Lagerbeständen besteht, von britischem Staatsgebiet zu entfernen.

Die US-Regierung nahm nicht an den Verhandlungen teil, übte jedoch hinter den Kulissen starken Druck auf die Verhandlungsteilnehmer aus, um eine Behinderung zukünftiger Streubombeneinsätze von US-Streitkräften abzuwenden.

Artikel 21 des Vertrags hält die Vertragsstaaten dazu an, Streubombeneinsätzen von Nicht-Vertragsstaaten entgegenzutreten.

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