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USA/Irak: Gefangene müssen nach dem 30. Juni angeklagt werden

(New York, 18. Juni 2004) – Es wäre unrechtmäßig für die Vereinigten Staaten Gefangene im Irak ohne Anklage oder Prozess festzuhalten, nachdem sie die Souveränität an die irakische Regierung übergeben haben, sagte Human Rights Watch heute.

" Die Bush-Regierung will sich eine Tür offen halten. Mit dem Ende der US-Besatzung endet auch ihre Autorität Iraker ohne Anklage festzuhalten. "
Kenneth Roth  
Direktor von Human Rights Watch
  

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Am 14. Juni gab das US-Militär in Bagdad bekannt, dass die USA weiterhin 4.000 bis 5.000 Gefangene, die eine Gefahr für die Koalitionstruppen darstellen, ohne Anklage festhalten werden – ungeachtet der Souveränitätsübergabe am 30. Juni.  
 
Die Genfer Konventionen von 1949 erlauben die Inhaftierung von Kriegsgefangenen und anderen Gefangenen ohne Anklage nur im Falle eines internationalen bewaffneten Konflikts – welcher definitionsgemäß zwischen Regierungen stattfindet – oder während einer Besatzung. Laut Washington sollen sowohl der internationale Konflikt als auch die Besatzung am 30. Juni beendet sein. Dies bedeutet zugleich, dass der anhaltende Konflikt zwischen der irakischen Regierung und den irakischen Aufständischen zu einem Bürgerkrieg wird. Dass eine souveräne Regierung Unterstützung von einer anderen Regierung suchen könnte, wandelt einen Bürgerkrieg aber nicht in einen internationalen Konflikt um. In der Abwesenheit einer Besatzung oder eines internationalen Konflikts jedoch, darf unter internationalem humanitärem Völkerrecht niemand ohne Anklage eines bestimmten Verbrechens festgehalten werden. Personen, die nicht angeklagt wurden, müssen „sofort“ freigelassen und in ihre Heimat zurückgeführt werden.  
 
„Die Bush-Regierung will sich eine Tür offen halten“, so Kenneth Roth, Direktor von Human Rights Watch. „Mit dem Ende der US-Besatzung endet auch ihre Autorität Iraker ohne Anklage festzuhalten“.  
 
Human Rights Watch setzt sich seit langem für die strafrechtliche Verfolgung ehemaliger irakischer Offizieller, die verantwortlich für Kriegsverbrechen und andere schwerwiegende Verstöße gegen das internationale Völkerrecht sind, ein. Insbesondere, sollte Saddam Hussein wegen Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt werden. Doch müssen diese Prozesse unbedingt im Lichte der internationalen Menschenrechte und des internationalen humanitären Völkerrechts geführt werden.  
 
„Die Verfahren gegen Saddam Hussein und seine Handlanger werden Gelegenheit bieten, die Straflosigkeit im Irak zu beenden und Rechtsstaatlichkeit zu schaffen“, sagte Roth. „Doch die Bush-Regierung hält eine Atmosphäre der Gesetzlosigkeit aufrecht, wenn sie irakische Gefangene unter Verletzung der Genfer Konventionen festhält“.  
 
Bei der Pressekonferenz des US-Verteidigungsministeriums am 15. Juni gaben die Vereinigten Staaten zwei Gründe für ihre Entscheidung bekannt, Gefangene auch nach dem 30. Juni festhalten zu wollen.  
 
Zunächst äußerte der Sprecher der Zivilverwaltung, Dan Senor, dass Saddam Hussein, als ein Kriegsgefangener, solange nicht an die irakische Autorität übergeben werde, bis es zu einer „Beendigung der aktiven Auseinandersetzungen“ käme. Doch finden die Genfer Konventionen nur während eines internationalen (zwischenstaatlichen) bewaffneten Konflikts Anwendung. Wenn die Souveränität tatsächlich am 30. Juni an die irakische Übergangsregierung übergeben wird, wären die Kampfhandlungen nicht mehr international. Es gibt keine Bestimmungen über Kriegsgefangene bei einem internen Konflikt oder einem Bürgerkrieg. Internationales humanitäres Völkerrecht setzt voraus, dass während eines Bürgerkrieges gefangene feindliche Kombattanten strafrechtlich angeklagt oder freigelassen werden.  
 
Dann behauptete der US-Brigadegeneral, Mark Kimmitt, dass die Vereinigten Staaten die „Autorität und die Verantwortung haben, Personen, die eine drohende Gefahr im Irak darstellen, zu verhaften“, selbst nach der Souveränitätsübergabe. Diese Behauptung ist jedoch eine Missinterpretation des humanitären Völkerrechts, da dieses Recht nur im Falle eines internationalen bewaffneten Konflikts Anwendung findet.  
 
Während einer Presseansprache am 15. Juni erwähnte US-Präsident George W. Bush, eine dritten Grund, warum die Vereinigten Staaten Saddam Hussein nach dem 30. Juni gefangen halten wollen: Um angemessene Sicherheit für ihn zu gewährleisten. Die Sicherheit von Gefangenen ist in der Tat ein Grund zur Sorge. Doch reicht dies als Grundlage nicht aus, jemanden ohne Anklage festzuhalten. Eine souveräne irakische Regierung hat mit Sicherheit das Recht die USA zu bitten, Saddam Hussein aus Sicherheitsgründen weiter gefangen zu halten. Doch muss er strafrechtlich angeklagt werden, um seine Gefangenschaft zu rechtfertigen.  
 
Es ist nicht gesagt, dass es notwendig wäre, dass Gefangene sofort vor Gericht gebracht werden müssen. Ausreichend ist zunächst, dass sie angeklagt werden und ihre Verfahren in einem angemessnen Zeitraum anberaumt werden. Doch in Anbetracht des immer noch rudimentären Zustandes der irakischen Justiz, bleiben noch viele Fragen, ob und wann sie in der Lage sein werden auch nur vorläufige Anklagen gegen die Gefangenen zu erheben, offen.  
 
Dieses Problem stammt von der Abneigung der Bush-Regierung für eine größere internationale Rolle im irakischen Justizverfahren, weil diese mittelbar die Rolle des Internationalen Strafgerichtshofs stärken würde. Ein gemischtes national-internationales Gericht, das sowohl irakische als auch internationale Juristen beinhalten würde, würde viele der gegenwärtigen Probleme, eine funktionierende irakische Justiz von Grund auf aufzubauen, lösen. Die Teilnahme internationaler Juristen, die Erfahrung in komplizierten Prozessen von Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit haben, ist von entscheidender Bedeutung.  
 
„Es ist an der Zeit die Politik der Bush-Regierung gegen eine internationale Teilnahme in einem irakischen Tribunal zu überdenken, da es noch lange dauern wird, bis das gegenwärtige Justizsystem im Irak voll funktionsfähig ist“, erklärte Roth.