Pressemitteilungen

Erste IStGH-Ermittlungen müssen effektiv geführt werden

Strafrechtliche Verantwortlichkeit im Kongo-Konflikt reicht über Landesgrenzen hinaus

(Brüssel, 23. Juni 2004) – Inmitten der weitverbreiteten Tötungen und Vergewaltigungen durch Regierungssoldaten und Rebellen im östlichen Kongo, kommt die Entscheidung des Anklägers des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), gegen Kriegsverbrechen in der Ituri-Region zu ermitteln, zum genau richtigen Zeitpunkt, sagte Human Rights Watch heute.

" Es wird keine Besserung im Kongo geben, solange nicht den schrecklichen Verbrechen, die charakteristisch für den Konflikt sind, ein Ende gesetzt wird. Die Tötungen und Vergewaltigungen im östlichen Kongo fordern gründliche und effektive Ermittlungen. "
Richard Dicker, Direktor des Programms Internationale Justiz von Human Rights Watch
  

Auch verfügbar in

english  french 
Der IStGH-Ankläger, Luis Moreno Ocampo, kündigte heute das erste Ermittlungsverfahren der Anklagebehörde des Gerichtshofs an. Zu Beginn des Jahres hatte die Übergangsregierung der Demokratischen Republik Kongo (DRK) dieses Verfahren eingeleitet, indem sie den IStGH-Ankläger ersuchte Ermittlungen im Kongo zu führen. Das Anklägerbüro des IStGH kann eine Ermittlung dann führen, wenn nationale Gerichte dazu nicht in der Lage oder nicht willens sind oder mittels Unterbreitung eines formellen Gesuchs.  
 
„Es wird keine Besserung im Kongo geben, solange nicht den schrecklichen Verbrechen, die charakteristisch für den Konflikt sind, ein Ende gesetzt wird,“ sagte Richard Dicker, Direktor des Programms Internationale Justiz von Human Rights Watch. „Die Tötungen und Vergewaltigungen im östlichen Kongo fordern gründliche und effektive Ermittlungen.“  
 
Human Rights Watch schätzt, dass zwischen Juli 2002 und März 2003 mindestens 5.000 Zivilisten in unmittelbaren Kämpfen in Ituri umgekommen sind. Hunderte weitere kamen während des vergangen Jahres in der östlichen Region um. Seit dem Jahre 1999 kommen laut Schätzungen der Vereinten Nationen noch weitere 50.000 getötete Zivilisten hinzu. Seit der Gründung der Übergangsregierung in Kinshasa letzten Jahres wurden auch einige Tausend in wahllosen Angriffen von bewaffneten Gruppen in der nördlichen Katanga-Provinz getötet.  
 
Diese Opfer sind nur ein Teil einer Gesamtschätzung von 3,3 Millionen getöteten Zivilisten im gesamten Kongo. Eine Zahl, die diesen Krieg, was die getöteten Zivilisten angeht, verheerender macht als jeden anderen seit dem Zweiten Weltkrieg. In Bukavu, Süd-Kivu, haben sowohl die Regierung als auch Rebellengruppen Kriegsverbrechen begangen, indem sie in den Kämpfen um die Stadt Zivilisten töteten und vergewaltigten. Dies ist nur einer von vielen Kämpfen im östlichen Teil des Kongos, wo massive Menschenrechtsverletzungen zur Gewohnheit wurden.  
 
Frauen und Mädchen waren besonders Ziel vieler Angriffe im Kongo. Die meisten Streitkräfte des Konflikts setzten sexuelle Gewalt als Kriegswaffe ein. Die Vereinten Nationen schätzen, dass in den letzten fünf Jahren mehr als 40.000 Frauen und Mädchen im östlichen Teil des Kongos vergewaltigt worden sein könnten – einige erst drei Jahre alt.  
 
Beim Ituri-Konflikt – und anderen Konflikten in der östlichen DRK – nahmen auch nicht-kongolesische Streitkräfte teil. Human Rights Watch glaubt, dass unter anderem ugandische und ruandische Beamte in einige dieser Verbrechen verstrickt seien. Deshalb sollten die Ermittlungen des IStGH-Anklägers auch jenseits der Landesgrenzen der DRK geführt werden.  
 
„Wir drängen Herrn Luis Moreno Ocampo dazu, Spuren über die nationalen Grenzen zu verfolgen und nicht nur gegen kongolesische Kriegsherren, sondern auch gegen die Unterhändler, zu ermitteln,“ so Dicker. „Der Ankläger hat jetzt die Gelegenheit ein klares Signal über die Landesgrenzen hinweg zu setzten, um der Straflosigkeit dieser schrecklichen Verbrechen ein Ende zu setzen“.  
 
Human Rights Watch hob auch die Herausforderung der Anklagebehörde hervor, mit den Opfern und Zeugen des Konflikts zu arbeiten.  
 
„Diese Ermittlungen könnten einen Standard für andere setzen. Es ist außerordentlich wichtig, dass die Ermittler ihre Arbeit gewissenhaft mit den Opfern und Zeugen führen“, erklärte Dicker.  
 
Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag genießt weitreichende internationale Unterstützung. Gegenwärtig haben 94 Staaten das Römische Statut des IStGH ratifiziert und 140 haben unterschrieben. Im letzten Jahr wurden die ersten 18 Richter und der Ankläger von den Mitgliedsstaaten gewählt.  
 
Führ mehr Informationen über den Konflikt in der Demokratischen Republik Kongo: http://www.hrw.org/doc?t=africa&c=congo  
 
Für mehr Informationen über den IStGH: http://www.hrw.org/campaigns/icc/