(New York, 17. Januar 2005) – Die saudi-arabische Regierung soll unverzüglich handeln, um die Prügelstrafen aufzuheben, die gegen 15 regierungskritische Demonstranten verhängt wurden, forderte Human Rights Watch heute.
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Anders als üblich wurde das Urteil am 11. Januar von der Regierung öffentlich verkündet. Zuvor waren Demonstranten und politische Dissidenten zu Haft- und Geldstrafen verurteilt worden, nicht aber zu Prügelstrafen. Wenn religiöse Gerichte bisher Prügelstrafen aussprachen, geschah das gewöhnlich im Zusammenhang mit Sittenvergehen wie Ehebruch, und ohne öffentliche Verkündung von offizieller Seite.
"In Anbetracht all der Reformversprechen der saudischen Regierung ist dieses Urteil eine bittere Enttäuschung," sagte Sarah Leah Whitson, Direktorin der Abteilung Naher Osten von Human Rights Watch. "Die Regierung verwährt den Saudis ihre Grundrechte der freien Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit, und bestraft sie mit Prügel, wenn sie versuchen, sie auszuüben."
Die UN-Kommission für Menschenrechte stellte 1997 fest, dass "körperliche Strafen [wie Prügel] grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Bestrafung, oder sogar Folter gleichkommen kann". Das Verhängen von Prügelstrafen verstößt gegen die Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, die Saudi-Arabien 1997 unterzeichnete.
Die Demonstration vom 16. Dezember war von Saad al-Faqih organisiert worden, einem in London lebenden Saudi, der die regierungskritische "Bewegung für islamische Reform in Arabien" anführt. Saudi-Arabien und die USA werfen al-Faqih vor, Verbindungen zu Osama bin Ladens Al-Quaeda zu unterhalten.
Im März 2004 verhaftete die Regierung 13 Personen, die versuchten, eine Petition in Umlauf zu bringen, die die Umwandlung von Saudi-Arabien in eine konstitutionelle Monarchie mit einem gewählten Parlament forderte. Zehn der Festgenommenen wurden wieder freigelassen - einige Wochen nachdem sie zugestimmt hatten, ihr Vorhaben einer öffentlichen Petition einzustellen. Das Verfahren gegen die drei, die dieser Bedingung nicht zustimmten, ist nach mehreren Sitzungen noch nicht abgeschlossen.