Hissène Habré regierte die frühere französische Kolonie Tschad von 1982 bis zu seiner Absetzung durch den jetzigen Präsidenten Idriss Déby im Jahre 1990 und floh nach Senegal. Sein Einparteienregime, das von zahlreichen Gräueltaten gekennzeichnet war, wurde von der USA und Frankreich, die in ihm ein Bollwerk gegen Lybiens Muammar el-Qaddafi sahen, unterstützt.
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Habré wurde in Senegal im Februar 2000 wegen Folter und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt. Die senegalesischen Gerichte entschieden jedoch, dass ein Verfahren gegen ihn nicht in Senegal eröffnet werden könne. Habrés Opfer erhoben danach gestützt auf ein nunmehr aufgehobenes, weitreichendes „Universalzuständigkeitsgesetz" Klagen in Belgien. Senegal gab einem UN-Ersuchen statt, Habré in der Zeit eines rechtshängigen Auslieferungsverfahrens, festzuhalten. Ein belgischer Richter und ein Polizeiteam reisten im Jahr 2002 in den Tschad, wo sie Opfer und Amtsträger der Habré-Ära befragten, frühere Gefängnisse besuchten und die von Human Rights Watch entdeckten Ordner von Habrés gefürchteter politischen Polizei entgegennahmen.
Die Rechtssache wurde nicht durch die Aufhebung des belgischen „Universalzuständigkeitsgesetzes" berührt, da die Ermittlungen bereits begonnen hatten und mehrere Kläger belgische Bürger sind. Der belgische Richter führt seine Ermittlung fort und es bleibt zu hoffen, dass er Anklage gegen Hissène Habré erhebt und um seine Auslieferung ersucht.



