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Kosovo: EU soll Rechenschaftspflicht der zukünftigen Mission sicherstellen

Erfolg hängt von besserer Überprüfung der Einhaltung der Menschenrechte ab

(Brüssel, 14. Juni 2007) – Die zukünftige EU-geführte internationale Mission im Kosovo soll genauer überprüfen und Rechenschaft darüber ablegen als die bisherige UN-Mission, ob die Menschenrechte innerhalb der Delegation eingehalten werden. Nur so kann sie erfolgreich sein. Dies teilte Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Hintergrundpapier mit. Die EU-Außenminister werden über die zukünftige Mission voraussichtlich am 18. und 19. Juni während des Treffens des Allgemeinen Rates in Luxemburg sprechen.

" Die internationale Gemeinschaft kann nicht erwarten, erfolgreich im Kosovo demokratische Institutionen zu schaffen, wenn sie nicht selbst dazu bereit ist, ihr eigenes Verhalten einer unabhängigen Überprüfung zu unterziehen. "
Holly Cartner, Direktorin der Abteilung für Europa und Zentralasien von Human Rights Watch
  

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Der UN-Sicherheitsrat berät auf der Grundlage des Vorschlages des UN-Sonderbeauftragten Martti Ahtisaari über den zukünftigen Status des Kosovo, der zurzeit unter UN-Verwaltung steht. Die von Ahtisaari vorgeschlagene internationale Mission unter Führung der EU soll Exekutivgewalt in den Bereichen Polizei und Justiz erhalten und die zivile UN-Mission ablösen, die den Kosovo gegenwärtig verwaltet. Sie ist die bisher anspruchsvollste Mission in der Geschichte der Europäischen Union. Die NATO wird ihre Rolle als Friedenstruppe behalten und die Verteidigungsminister des Bündnisses wollen am 14. und 15. Juni die zukünftige Rolle der NATO im Kosovo besprechen.  
 
„Der Mangel an Rechenschaftspflicht seitens der UN hat ihren Ruf getrübt und ihre Legitimität untergraben“, so Holly Cartner, Direktorin der Abteilung für Europa und Zentralasien von Human Rights Watch. „Die EU soll aus diesen Fehlern lernen und die Einhaltung der Menschenrechte vom ersten Tag an überprüfen. Auch die NATO muss noch deutlich daran arbeiten, ihre Rechenschaftspflicht zu verbessern.“  
 
Das 44-seitige Hintergrundpapier „Better Late than Never: Enhancing the Accountability of International Institutions in Kosovo” bemisst den Mangel an effektiven Mitteln, um gegen Menschenrechtsverletzungen in der aktuellen von der UN-geführten internationalen Verwaltung (UNMIK) und der von der NATO angeführten Friedenstruppe im Kosovo (KFOR) vorzugehen. Das Papier analysiert, inwieweit in dem Vorschlag für den zukünftigen Status des Kosovo die Rechenschaftspflicht garantiert ist. Dabei werden auch die Rolle der Ombudsperson und das zukünftige Verfassungsgericht untersucht.  
 
Auf den ersten Blick erscheint es, als gäbe es im Kosovo zahlreiche Mechanismen zur Rechenschaftspflicht. Die Provinz hat eine Ombudsperson, einen Beratungsausschuss für Menschenrechte und wird von der Mission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) für den Kosovo, dem Hohen Kommissar für Menschenrechte der UN, Nichtregierungsorganisationen und den Medien überwacht. Außerdem gibt es eine Vielfalt von Mechanismen innerhalb der UNMIK und der KFOR. In Wahrheit sind diese aber entweder schwach entwickelt, können internationale Institutionen nicht untersuchen oder haben nur begrenzten Einfluss.  
 
Der Ombudsperson wurde ihr Mandat, Beschwerden gegen UNMIK oder KFOR einzulegen, im Jahr 2006 entzogen. Der Beratungsausschuss für Menschenrechte, der diese Lücke in der Rechenschaftspflicht auf der zivilen Seite überbrücken sollte, muss mit seiner Arbeit erst noch beginnen. Zurzeit existiert kein Mechanismus zur Überwachung der KFOR.  
 
„Anstatt eine Überwachung der Menschenrechtsstandards zu begrüßen, schützen die UN und die NATO sich vor ihr“, so Cartner. „Die internationale Gemeinschaft kann nicht erwarten, erfolgreich im Kosovo demokratische Institutionen zu schaffen, wenn sie nicht selbst dazu bereit ist, ihr eigenes Verhalten einer unabhängigen Überprüfung zu unterziehen.“  
 
Die OSZE-Mission, der Europarat und das UN-Menschenrechtskomitee kritisierten die begrenzten Mittel, um Menschenrechtsverletzungen bei den Polizeikräften der UN und den NATO-Friedenstruppen zu überprüfen.  
 
Die mangelnde Rechenschaftspflicht im Kosovo war dieses Jahr deutlich sichtbar, als bei gewaltsamen Protesten am 9. Februar zwei Protestanten durch UNMIK-Polizisten ums Leben kamen. Der viel kritisierte Umgang der UN-Mission mit den Folgen der Ereignisse zeigte, dass es keinen unabhängigen Mechanismus zur Rechenschaftspflicht und Kontrolle der UN-Polizei gibt, wodurch ad-hoc Lösungen gefunden werden mussten. Zudem wurde deutlich, dass der Ruf von internationalen Institutionen anhaltend Schaden nehmen kann, wenn effektive Rechenschaftsmechanismen fehlen.  
 
Das Hintergundpapier von Human Rights Watch enthält Empfehlungen für konkrete Maßnahmen, um die Rechenschaftspflicht und die Überprüfung von Menschenrechtsstandards für internationale Einsätze im Kosovo zu verbessern:  
 
• das zukünftige International Civilian Office soll als öffentliche Institution vom Verfassungsgerichts und der Ombudsperson überprüft werden können;  
• die Europäische Union soll ihre Polizeimission und ihre Justizbeamten als öffentliche Institution der Rechtssprechung des zukünftigen Verfassungsgerichts und der Ombudsperson unterordnen;  
• die Mitglieder der NATO und andere Regierungen, die die zukünftige internationale Militärpräsenz (IMP) unterstützen, sollen bilaterale Abkommen mit der Regierung des Kosovo eingehen, in denen sie die Rechtssprechung des zukünftigen Verfassungsgerichts über ihre Truppen im Kosovo akzeptieren;  
• die Mitglieder der NATO und andere Mitglieder der IMP sollen bilaterale Abkommen mit der Regierung des Kosovo eingehen, in denen sie die Kontrolle durch die Ombudsperson über ihre Truppen im Kosovo akzeptieren;  
• die NATO soll gemeinsam mit der IMP einen Standardmechanismus einrichten, der Beschwerden von Einzelpersonen aufgreift und eine zentrale Datenbank für solche Beschwerden schafft.  
 
In dem Hintergrundpapier wird die zukünftige Regierung des Kosovo zudem dazu aufgefordert, sich für die Wiederherstellung des Mandats der Ombudsperson einzusetzen, das ihr die Untersuchung von Beschwerden gegen internationale zivile und militärische Institutionen erlaubt. Sie soll auch darauf bestehen, dass internationale Institutionen der Rechtssprechung des Verfassungsgerichts unterliegen.  
 
„Wenn es um Menschenrechte im Kosovo geht, sollen die EU und die NATO eine Vorbildfunktion haben“, sagte Cartner. „Eine ernsthafte unabhängige Überprüfung ihres Einsatzes im Kosovo würde die Möglichkeit eines Erfolges deutlich steigern und könnte als Beispiel für zukünftige Friedensmissionen auf der ganzen Welt dienen.“  

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