Frankreichs Ausweisungspolitik gegenüber ausländischen Einwohnern mit angeblichen Verbindungen zu gewalttätigen Extremisten enthält nicht genügend Schutzvorkehrungen und untergräbt damit grundlegende Menschenrechte. Auch werden dadurch Bevölkerungsgruppen entfremdet, deren Kooperation im Kampf gegen Terrorismus entscheidend ist. Dies teilte Human Right Watch in einem heute veröffentlichen a Bericht Bericht mit.
In Frankreich und anderen EU-Ländern wird die Ausweisung von extremismusverdächtigen Ausländern zunehmend als Möglichkeit betrachtet, gewaltbereitem Radikalismus und terroristischer Rekrutierung entgegenzuwirken. Seit September 2001 hat die französische Regierung mehr als 70 Personen ausgewiesen, die sie als „islamistische Fundamentalisten“ bezeichnet. Darunter waren mindestens 15 muslimische Geistliche (oder Imame). Dieses Vorgehen Frankreichs enthält jedoch keine angemessenen Schutzmaßnahmen, um Menschenrechtsverletzungen wie etwa Folter zu verhindern. Rechtsbeschwerden wegen Foltergefahr oder anderer Menschenrechtsverletzungen führen nicht automatisch dazu, dass die Ausweisung vorübergehend eingestellt wird.
Am 11. Mai hat das UN-Komitee gegen Folter Frankreich vorgeworfen, den Terrorverdächtigen Adel Tebourski nach Tunesien abgeschoben zu haben, trotz zuverlässiger Beweise, dass ihm Folter drohte. Dies ist bereits der zweite Fall dieser Art in den letzten vier Jahren, der von der UN gegen Frankreich vorgebracht wurde.
„Frankreich ist zur Ausweisung von Ausländern, die die staatliche Sicherheit bedrohen, berechtigt, vorausgesetzt, es achtet die Menschenrechte in dem Verfahren“, sagte Holly Carter, Direktorin der Abteilung Europa und Zentralasien von Human Right Watch. „Das letzte Urteil des UN-Anti-Folter-Komitees macht jedoch klar, dass Frankreichs Schutzmaßnahmen in derartigen Fällen nicht auf dem erforderlichem Stand sind.“
Der 92-seitige Bericht „In The Name of Prevention: Insufficient Safeguards in National Security Removals” untersucht die verwaltungstechnische Ausweisung von Imamen und anderen Personen, die angeblich den Extremismus schüren. Er dokumentiert auch die Ausweisung von Personen aufgrund strafrechtlicher Verurteilung zu Straftaten, die mit dem Terrorismus in Verbindung stehen. Basierend auf 19 Fallstudien kommt der Bericht zu dem Ergebnis, dass dem Verfahren Sicherheitsvorkehrungen fehlen, um gravierende Verletzungen internationaler Menschenrechtsstandards zu verhindern, zu deren Einhaltung Frankreich verpflichtet ist.
Die Zwangsausweisungen sind Teil einer präventiven Politik Frankreichs, um den Terrorismus zu bekämpfen. Ohne ein gerechtes und transparentes Verfahren bei den Ausweisungen besteht jedoch die Gefahr, dass die öffentliche Sicherheit und der soziale Zusammenhalt gefährdet werden, so der Bericht. Die Zwangsausweisung von Imamen und seit langer Zeit in Frankreich lebenden Personen wird mit großem Bedenken innerhalb der muslimischen Einwohnerschaft des Landes, der größten Westeuropas, betrachtet. Es besteht die Gefahr, dass diese Bevölkerungsgruppe der Politik des Landes entfremdet wird.
„Terrorismusprävention bedeutet nicht nur eine effektive Kontrolle und Überwachung durch den Geheimdienst“, so Cartner. „Es geht auch darum, Herzen und Gedanken zu gewinnen. Die Menschenrechte bei Zwangsausweisungen zu beschneiden, sendet das falsche Signal an Muslime in Frankreich."
Die von der französischen Regierung angeordnete Ausweisung von als „Hasspredigern" bezeichneten Imamen hat internationale Aufmerksamkeit geweckt. Das Innenministerium ordnet diese Ausweisungen auf der Basis von Geheimdienstberichten an, die weder die Informationsquellen noch die Methode der Informationsbeschaffung offen legen. Dadurch ist es nahezu unmöglich, die Anschuldigungen wirkungsvoll zu widerlegen. In den von Human Right Watch untersuchten Fällen war den Betroffenen vorgeworfen worden, Meinungen geäußert zu haben, die viele als zutiefst anstößig empfunden hätten. Sie stellten allerdings keine derartige direkte Anstiftung zu Gewalt dar, dass eine solch extreme Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung gerechtfertigt wäre.
„Die direkte Anstiftung zu Gewalt, Diskriminierung oder Feindseligkeit sollte von der Strafjustiz behandelt werden“, so Cartner. „ Aber Menschen sollten nicht aus einem Land ausgewiesen werden, das sie ihre Heimat nennen, nur weil sie ihre Gedanken aussprechen, wenn diese auch offensiv und schockierend sind.“
Staatliche Ausweisungen aus Sicherheitsgründen beeinträchtigen das Recht auf ein Familienleben der Ausgewiesenen und ihrer Angehörigen. Ausgewiesen werden auch Männer, die in Frankreich geboren sind oder dort seit ihrer frühen Kindheit leben, sowie Personen, die mit französischen Staatsbürgern oder mit Menschen verheiratet sind, die seit langem in dem Land leben. Auch sind Personen davon betroffen, deren Kinder die französische Staatsbürgerschaft besitzen. Sofern nicht eine ernstzunehmende Bedrohung der nationalen Sicherheit überzeugend festgestellt wird, verletzen diese Ausweisungen das Recht auf ein Familienleben, sowohl der Ausgewiesenen selbst als auch ihrer Familienangehörigen. Dabei werden internationale Menschenrechtsstandards verletzt.
Der Bericht enthält konkrete Vorschläge für die französische Regierung, wie sie die Verfahren mit internationalen Menschenrechtsstandards in Übereinstimmung bringen kann:
• Von Ausweisung bedrohte Personen sollen weiterhin in Frankreich bleiben dürfen, bis Berufungsverfahren zu Menschenrechts- oder Asylfragen entschieden sind.
• Das System der „Residenzpflicht“ in Frankreich soll verbessert und gerechter angewendet werden, als Alternative zur Zwangsausweisung, wenn dadurch Menschenrechte verletzen würden.
In Europa wächst das Interesse daran, eine gemeinsame Politik für Ausweisungen aus Gründen nationaler Sicherheit im Rahmen des EU-Aktionsplans zur Bekämpfung des Terrorismus und besonders auch der Strategie zur Verhinderung gewalttätiger Radikalisierung und Rekrutierung zu finden. Frankreich ist Meinungsführer in diesen Angelegenheiten. Es hat kürzlich auf eine Entscheidung des Rats der Europäischen Union zum Informationsaustausch gedrängt in Bezug auf die Ausweisung von Terrorverdächtigen und von Personen, die zu Diskriminierung, Hass oder Gewalt aufhetzen.