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Deutschland verfolgt Umweltaktivist*innen

Anklage gegen die letzte Generation schafft gefährlichen Präzedenzfall

Polizeibeamte entfernen einen Aktivisten der „Letzten Generation“ bei einer Protestaktion für den Klimaschutz in Berlin, Deutschland, 28. September 2023. © 2023 Lisi Niesner/Reuters

Deutsche Klimaaktivist*innen sehen sich mit einer immer schärferen Rhetorik und rechtlichen Schritten der Behörden konfrontiert, wenn sie sich für die Bekämpfung der Klimakrise einsetzen.

Letzte Woche, am 21. Mai, nahmen Deutschlands Bemühungen, Umweltaktivismus einzudämmen, eine alarmierende Wendung, als die Behörden einen Straftatbestand nutzten, der normalerweise der strafrechtlichen Verfolgung schwerer organisierter Kriminalität vorbehalten ist, um die Gruppe Letzte Generation, die für störende Proteste wie Straßenblockaden und andere Aktionen zivilen Ungehorsams bekannt ist, als eine kriminelle Vereinigung anzuklagen. Eine Verurteilung nach Bundesrecht würde den Weg für die strafrechtliche Verfolgung aller Personen ebnen, die sich an der Letzten Generation beteiligen oder sie unterstützen, auch in administrativer oder finanzieller Hinsicht.

Diese harte Vorgehensweise spiegelt einen beunruhigenden Trend in Europa wider, der die Zivilgesellschaft und den Klimaaktivismus unterdrückt. Mit solchen Maßnahmen wird die Beteiligung der Öffentlichkeit an Protesten gegen die staatliche Politik oder die Untätigkeit des Staates in Bezug auf zahlreiche dringende Probleme unterdrückt.

Im Rahmen der Ermittlungen gegen die Letzte Generation als kriminelle Vereinigung hat die Polizei bewaffnete Razzien in den frühen Morgenstunden durchgeführt, Privatwohnungen gestürmt während die Aktivist*innen noch schliefen und der Polizei Vollmachten erteilt, um die Kommunikation der Gruppe zu überwachen, einschließlich Telefonate mit Medien.

Letztes Jahr wurde die Website der Gruppe während einer Spendenkampagne vorübergehend abgeschaltet. In einer Polizeimitteilung wurde die Letzte Generation fälschlicherweise als kriminelle Organisation bezeichnet und jede Spende als illegale Unterstützung von Straftaten dargestellt. Dieses Vorgehen der Polizei, ohne dass eine gerichtliche Prüfung der Vorwürfe stattgefunden hat, offenbart eine zutiefst besorgniserregende Voreingenommenheit gegenüber der Gruppe und wirft die Frage auf, ob die Behörden ein ordnungsgemäßes Verfahren einhalten.

Das Völkerrecht garantiert das Recht auf Beteiligung der Öffentlichkeit in Umweltbelangen und erkennt friedlichen, gewaltfreien zivilen Ungehorsam als legitime Form der Versammlung an. Störungen wie Verkehrsblockaden sind zwar lästig, gelten aber nach internationalen Standards in der Regel nicht als gewalttätig, obwohl Schäden oder Zerstörungen an privatem oder öffentlichem Eigentum auftreten können.

Auch wenn ziviler Ungehorsam oft mit Verstößen gegen nationale Gesetze einhergeht, sind die Behörden dazu verpflichtet, verhältnismäßig zu reagieren und das Recht auf Protest und die Bedeutung der betreffenden Themen für das öffentliche Interesse angemessen zu berücksichtigen.

Die extreme Reaktion der Bundesregierung auf den Aktivismus der Letzten Generation erscheint unverhältnismäßig, bedroht das Recht zu protestieren und verleumdet Klimaaktivist*innen zu einem Zeitpunkt, zu dem ihr Anliegen noch nie so dringend war. Anstatt Umweltaktivist*innen einzuschüchtern, sollte Deutschland seiner Verpflichtung zu ambitionierten Klimaschutzmaßnahmen nachkommen und die von Gruppen wie der Letzten Generation geäußerten Bedenken überprüfen.

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