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Europäische Union

Länderkapitel aus dem World Report 2008

Anschläge und vereitelte Anschlagspläne in Großbritannien, Deutschland, Dänemark und Spanien machten die andauernde Bedrohung durch den internationalen Terrorismus deutlich. Teilweise waren die Pläne in den Ländern selbst entwickelt worden. Die Reaktionen der EU-Mitgliedsstaaten führten zu einer weiteren Schwächung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit.

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Zu diesem Thema

Länderkapitel zu China
http://www.hrw.org/german/docs/2008/01/31/china17938.htm

Vollständiger World Report 2008 (Englisch)
http://www.hrw.org/wr2k8/

Pressemitteilung zur Veröffentlichung des World Report 2008
http://www.hrw.org/german/docs/2008/01/31/usint17946.htm

Personen werden weiterhin aus Gründen der nationalen Sicherheit abgeschoben. Die Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen vor Misshandlungen nach ihrer Rückkehr sind jedoch völlig unzureichend. Regierungen verlassen sich häufig auf unzuverlässige „diplomatische Zusicherungen“ gegen Folter. Die EU-Mitgliedsstaaten bezeichnen zunehmend auch solche Handlungen als Terrorismus, die nur indirekt mit der Planung und Durchführung von Anschlägen verbunden sind. Dies hat verheerende Auswirkungen auf das Recht auf freie Meinungsäußerung, den Schutz der Privatsphäre und die Freiheit der Person.  
 
In der Zuwanderungs- und Asylpolitik wird weiter das Ziel verfolgt, die Grenzen zu kontrollieren, während der Schutz von Migranten nur eine untergeordnete Rolle spielt. Die EU-Staaten führen weiterhin Abschiebungen ohne geeignete Schutzmaßnahmen durch, teilweise auf der Grundlage von Abkommen mit Ländern, die die Sicherheit der Flüchtlinge nicht gewährleisten können. Durch die Zurückweisung von Flüchtlingsbooten auf hoher See durch die EU-Grenzbehörden sollen Asylsuchende und Migranten von EU-Territorium ferngehalten werden, anstatt sie zu schützen.  
 
Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte  
 
Im Februar erhielt das Europaparlament den Abschlussbericht einer Sonderkommission, die sich mit den Verwicklungen der EU-Mitgliedsstaaten in illegale Praktiken des US-Geheimdiensts (CIA) befasst hatte. Die CIA soll Terrorverdächtige ohne gesetzliche Grundlage inhaftiert und in Länder überstellt haben, in denen ihnen Folter und Misshandlung drohte. Die Kommission kritisierte, dass viele EU-Staaten - darunter Deutschland, Italien, Schweden und Großbritannien - der US-Behörde erlaubt hatten, ihren Luftraum für außerordentliche Überstellungen mutmaßlicher Extremisten zu nutzen. Der Bericht rief die EU-Mitgliedsstaaten dazu auf, unabhängige nationale Untersuchungen einzuleiten, sich für die Rückkehr widerrechtlich von US-Behörden festgehaltener Bürger und Bleibeberechtigter einzusetzen und die Opfer zu entschädigen.  
 
In der Schlusserklärung des G6-Treffens im Oktober 2007 bezeichneten Frankreich, Deutschland, Italien, Polen, Spanien und Großbritannien diplomatische Zusicherungen zum Schutz vor Folter und Misshandlung als „effektiven Schritt vorwärts“ bei der Zwangsabschiebung Terrorverdächtiger. Österreich, Deutschland, Italien, die Niederlande, Schweden und Großbritannien haben versucht, sich auf derartige Zusicherungen zu verlassen. Sie ignorierten dabei Hinweise, dass die Abkommen den Betroffenen nach der Rückkehr keinen Schutz vor Misshandlung bieten und reagierten nicht auf Kritik der UN und europäischer Menschenrechtsorgane.  
 
Eine Kommission der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) bestätigte in einem im Juni veröffentlichten Bericht, dass die CIA zwischen 2003 und 2005 illegale Gefängnisse für Terrorverdächtige in Polen und Rumänien betrieben hat. Dort waren Häftlinge „Folter ähnlichen Verhörmethoden“ unterworfen. Die Regierungen Polens und Rumäniens bestreiten die Existenz solcher Zentren nach wie vor. Der PACE-Bericht beklagte auch, dass einige EU-Mitglieder, wie etwa Deutschland, Italien, Polen und Rumänien, die Ermittlungen behindert hätten.  
 
Gemeinsame Asyl- und Einwanderungspolitik der EU  
 
Die EU betreibt weiterhin eine Externalisierung ihrer Einwanderungs- und Asylpolitik, insbesondere durch Rücknahmeabkommen mit Drittstaaten und koordinierte Marinepatrouillen im Mittelmeer. Dies erschwert Flüchtlingen den Zugang zu Asyl und schwächt ihren Schutz vor Folter nach der Rückkehr.  
 
Die EU-Grenzbehörde FRONTEX führte gemeinsame Marineoperationen mit Senegal und Mauretanien in deren Hoheitsgewässern durch. Dadurch sollten Boote, die in Richtung der Kanarischen Inseln fuhren, abgefangen und zur Umkehr gezwungen werden, bevor sie internationale Gewässer erreichten. Die EU bemüht sich um die Teilnahme Tunesiens, Algeriens, Marokkos und Libyens an ähnlichen Patrouillen. Bei den Operationen existierten keine klaren Richtlinien, wie den Flüchtlingen der Zugang zu Asyl gewährleistet werden soll. Die EU-Staaten waren sich nicht über Verantwortlichkeiten einig, wenn Boote in internationalen Gewässern aufgebracht wurden, und konnten sich nicht mit anderen Mittelmeerstaaten darüber einigen, wer für die Rettung schiffbrüchiger Migranten verantwortlich ist.  
 
Im September unterzeichnete die EU Rückführungsabkommen mit Staaten des westlichen Balkans. Sie führt weiterhin Verhandlungen mit anderen Ländern, darunter Marokko, Algerien und die Türkei. Mit der Ukraine, Sri Lanka, Albanien, Hongkong und Macao wurden bereits Abkommen abgeschlossen. Sie verpflichten Nicht-EU-Staaten, Migranten aus Drittstaaten zurückzunehmen, die ihr Staatsgebiet auf dem Weg in die EU durchquert haben. Die Rücknahmeabkommen lassen befürchten, dass schutzbedürftige Personen in Länder abgeschoben werden, die kein funktionierendes Asylsystem haben, und Betroffene nicht ausreichend vor der Abschiebung in Länder geschützt werden, in denen sie möglicherweise gefoltert oder misshandelt werden.  
 
Im Juni begann die Europäische Kommission einen Konsultationsprozess über ein gemeinsames EU-Asylsystem mit der Veröffentlichung eines Diskussionspapiers, das Methoden zur Verbesserung und Harmonisierung von Schutzmechanismen erörtert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) schloss Anhörungen zu einer Petition des Europaparlaments ab, in der gefordert wird, Regelungen aus der stark umstrittenen EU-Richtlinie über Asylverfahren zu ändern. Durch sie sollten Listen „sicherer Herkunftsländer“ und „sicherer Drittstaaten“ geschaffen werden. In einem ersten Schritt zur Urteilsfindung empfahl der Generalanwalt in seinem Schlussantrag, diese Regelungen abzuschaffen.  
 
Mit 19.375 Asylanträgen im Jahr 2006 und 18.205 im ersten Halbjahr 2007 stellten Iraker die größte Gruppe Asylsuchender in der EU. Mehr als die Hälfte von ihnen halten sich in Schweden auf. Deutschland stand an dritter Stelle bei der Aufnahme irakischer Asylsuchender im ersten Halbjahr 2007 (820 Anträge). Es entzog weiterhin Irakern den Flüchtlingsstatus, die während der Regierungszeit Saddam Husseins geflohen waren. Seit 2003 wurde der Flüchtlingsstatus von etwa 18.000 irakischen Flüchtlingen widerrufen.  
Ein von der EU-Kommission vorgelegter Entwurf einer Richtlinie, die einheitliche Standards und Verfahren bei der Abschiebung illegaler Einwanderer schaffen soll, gibt weiterhin Anlass zur Sorge. In seiner derzeitigen Fassung würde der Entwurf Mitgliedsstaaten erlauben, Flüchtlinge bis zu 18 Monate vor ihrer Abschiebung festzuhalten. Die Debatte über die Richtlinie im Europäischen Parlament steht noch aus.  
 
Menschenrechtslage in den EU-Mitgliedsstaaten  
 
Frankreich  
 
Im September legte die neue Regierung Nicolas Sarkozys ein neues Einwanderungsgesetz vor, das Ende Oktober im Parlament verabschiedet wurde. Es sieht strengere Regelungen zum Familiennachzug vor und gibt an der Grenze festgenommenen und abgelehnten Asylbewerbern die Möglichkeit, in Frankreich in Berufung zu gehen. Berufungsverfahren in Frankreich wurden durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im April möglich, das dem französischen Asylsystem einen Mangel an effektiven Schutzmechanismen bescheinigte. Das Parlament hat jedoch die Schutzmechanismen im Asylverfahren für andere Betroffene nicht verbessert, denen nach der Abschiebung Folter droht, etwa für Asylantragssteller in beschleunigten Verfahren und Terrorverdächtige in Abschiebeverfahren.  
 
Der unzureichende Schutz Asylsuchender wurde erneut zum Thema, als das UN-Komitee gegen Folter (CAT) im Mai entschied, Frankreich habe mit der Abschiebung Adel Tebourskis die UN-Konvention gegen Folter verletzt. Der Französisch-Tunesier mit doppelter Staatsbürgerschaft war unter Terrorverdacht festgenommen worden. Vor seiner Haftentlassung wurde ihm die französische Staatsbürgerschaft entzogen. Er wurde im August 2006 nach Tunesien abgeschoben, noch bevor französische Gerichte und das UN-Komitee gegen Folter Tebourskis Antrag vollständig geprüft hatten, in dem er auf die Gefahr drohender Folter hinwies.  
 
Im Mai 2007 erhöhte das Berufungsgericht in Paris die Haftstrafen für neun der 13 Angeklagten im Verfahren gegen das so genannte Tschetschenien-Netzwerk. Im Juni 2006 waren 24 Personen, darunter 16 Ausländer, von einer niederen Gerichtsinstanz wegen „krimineller Vereinigung in Verbindung mit einem terroristischen Vorhaben“ verurteilt worden. Das Gericht ordnete an, elf der 16 Ausländer nach dem Ende ihrer Haftstrafen abzuschieben. Ein zwölfter Angeklagter wurde im Februar 2007 auf Anordnung des Innenministers abgeschoben.  
 
Deutschland  
 
Im Juni erließ das Amtsgericht München Haftbefehle gegen 13 CIA-Agenten wegen deren Verwicklung in die Entführung Khaled al-Masris Ende 2003. Al-Masri, ein deutscher Staatsbürger libanesischer Abstammung, wurde in Mazedonien aufgegriffen und nach Afghanistan geflogen, wo er fünf Monate lang inhaftiert war und gefoltert wurde. Um ein Verfahren gegen die 13 Agenten eröffnen zu können, forderte der Münchener Oberstaatsanwalt die Bundesregierung offiziell auf, sich um deren Auslieferung zu bemühen. Doch im September beendete das Justizministerium seine Auslieferungsbemühungen wegen mangelnder Kooperation der US-Regierung.  
 
Ein im Juli veröffentlichter Bericht des Menschenrechtskommissars des Europarats beschuldigte die Bundesregierung, die Entführung al-Masris unterstützt zu haben, und bemerkte, dass ein deutscher Geheimdienstmitarbeiter al-Masri im Mai 2004 in Kabul besucht habe. Außenminister Frank-Walter Steinmeier bestritt, dass Deutschland an der Entführung al-Masris beteiligt war.  
 
Im August wurden erneut Ermittlungen im Fall Murat Kurnaz, einem in Deutschland geborenen türkischen Staatsbürger, eingeleitet. Deutsche Soldaten werden beschuldigt, Kurnaz im Jahr 2002 in einem Gefangenenlager in Afghanistan verhört und misshandelt zu haben. Kurnaz verbrachte danach über fünf Jahre im US-Gefangenenlager Guantánamo Bay. 2006 wurde er entlassen und nach Deutschland überstellt, ohne jemals angeklagt worden zu sein. Die Ermittler ließen die Anklage gegen die beschuldigten Soldaten im Mai 2007 aus Mangel an Beweisen fallen. Im August nahmen sie die Ermittlungen jedoch wieder auf, um zwei neue Zeugen zu befragen, die gemeinsam mit Kurnaz in Afghanistan interniert waren.  
 
Ein Untersuchungsausschuss des Bundestages untersuchte mögliche Menschenrechtsverletzungen im Zuge der Anti-Terror-Operationen des Bundesnachrichtendiensts. Er befasste sich auch mit den Fällen al-Masri und Kurnaz.  
 
Die Verhaftung zweier Wissenschaftler im Juli warf Fragen zur Freiheit der Wissenschaft und zur Redefreiheit im Zusammenhang mit Terrorismusbekämpfung auf. Die Bundespolizei verhaftete Andrej Holm, einen Lehrbeauftragten an der Humboldt-Universität zu Berlin, und einen Wissenschaftler, der als „Matthias B.“ bezeichnet wurde. Beide wurden beschuldigt, die „militante gruppe“ durch ihre wissenschaftlichen Veröffentlichungen und ihre Ideen zu unterstützen. Sie ist eine linksextreme Gruppierung, die für eine Reihe von Brandanschlägen seit 2001 verantwortlich gemacht wird. Keiner der beiden gehört zu den Tatverdächtigen in den Ermittlungen um die Brandanschläge. Holm wird jedoch vorgeworfen, sich Anfang 2007 mit einem der Brandstifter getroffen zu haben. Er wurde in Untersuchungshaft genommen, die er in Einzelhaft verbringen musste. Im August kam er gegen Kaution frei. Gegen beide Wissenschaftler ist ein Verfahren wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung anhängig.  
 
Im September legte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vor, durch den der Straftatbestand der „Vorbereitung einer Gewalttat“ geschaffen werden soll. Der Initiative ging die Festnahme dreier mutmaßlicher militanter Islamisten Anfang September voraus. Der Entwurf würde es unter Strafe stellen, sich in Ausbildungslagern terroristischer Vereinigungen schulen zu lassen oder Flugunterricht zur Vorbereitung eines Anschlags zu nehmen. Weiterhin sieht die Gesetzesinitiative den Straftatbestand der „Anleitung zu einer Gewalttat“ vor. Dieser wäre auf jede Person anwendbar, die im Internet Anleitungen zum Bau von Bomben verbreitet, die zur Durchführung eines Anschlags verwendet werden können. Auch Internetnutzer, die sich derartige Bauanleitungen herunterladen, würden sich strafbar machen. Gegner des Vorschlags kritisieren, er kriminalisiere die Nutzung des Internets und gefährde den Schutz der Privatsphäre.  
 
Italien  
 
Der Prozess gegen 26 US-Bürger (25 mutmaßliche CIA-Agenten und ein Mitglied der US-Luftwaffe) und sechs Italiener, die wegen der Entführung des muslimischen Geistlichen Hassan Mustafa Osama Nasr (bekannt als Abu Omar) angeklagt waren, wurde im Juni ausgesetzt. Das Verfassungsgericht sollte so die Möglichkeit erhalten, eine Beschwerde der Regierung Romano Prodis zu prüfen, wonach die Untersuchungsrichter bei der Strafverfolgung gegen Staatsgeheimnisse verstoßen hätten. Bei Redaktionsschluss lag das Urteil noch nicht vor. Die italienische Regierung kam dem Gesuch nicht nach, die Auslieferung der US-Bürger zu beantragen. Die Verhandlungen finden in Abwesenheit der Angeklagten statt; sie werden durch vom Gericht zugewiesene Verteidiger vertreten. Abu Omar, der im Februar 2003 in Mailand entführt und nach Ägypten verschleppt wurde, hält sich seit seiner Entlassung im Februar 2007 dort auf.  
 
Italien schiebt Terrorverdächtige weiterhin in einem beschleunigen Verfahren ab, wobei sie ihre Abschiebung in Italien nicht anfechten können. Im Mai kritisierte das UN-Komitee gegen Folter (CAT), das Verfahren biete keinen wirksamen Schutz vor Folter und Misshandlung nach der Rückkehr. Im Januar wurde Fouad Cherif Ben Fitouri nach Tunesien abgeschoben, wo er 12 Tage lang in Isolationshaft festgehalten und angeblich gefoltert wurde. Er wurde später wegen terroristischer Vergehen angeklagt und wartet derzeit in Haft auf seinen Prozess. Innenminister Giuliano Amato gab im März an, dass seit der Einführung des beschleunigten Verfahrens im August 2005 30 Abschiebeverfügungen unter dem neuen Verfahren ergangen seien.  
 
Im Fall des Tunesiers Nassim Saadi sollte das Urteil der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bis zum Jahresende 2007 fallen, steht derzeit aber noch aus. Die italienische Regierung wollte ihn auf der Grundlage unzuverlässiger diplomatischer Zusicherungen, die ihm eine menschenwürdige Behandlung garantieren sollten, abschieben. Im Juli sprach sich Italien vor der Großen Kammer dafür aus, das in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) festgeschriebene absolute Verbot von Abschiebung in Länder, in denen bekanntermaßen gefoltert wird, zu überdenken. Die italienischen Vertreter forderten im Falle einer Bedrohung der nationalen Sicherheit, Ausnahmen zu ermöglichen. Großbritannien schaltete sich in den Prozess ein und unterstützte den italienischen Vorstoß.  
 
Im Oktober erließ die italienische Regierung eine Notverordnung, um die sofortige Abschiebung von EU-Bürgern zu ermöglichen, die als Bedrohung für die innere Sicherheit eingeschätzt werden. Infolge der Verordnung hatten die Behörden bis Mitte November bereits über 150 Rumänen abgeschoben. Derzeit erwägt das Parlament, die Schutzmaßnahmen bei solchen Direktabschiebungen zu verbessern. Die Notverordnung wurde als Reaktion auf einen brutalen Mord im Oktober erlassen, für den ein Roma verantwortlich gemacht wurde.  
 
Laut Angaben des Innenministeriums erreichten in den ersten acht Monaten des Jahres 2007 12.419 Flüchtlinge die italienischen Küsten, ein leichter Rückgang gegenüber 2006. Immer noch sterben viele von ihnen beim Versuch, in nicht seetauglichen Booten nach Italien zu kommen. Es wird geschätzt, dass bis September 491 Menschen in der Straße von Sizilien ertrunken sind. Gegen sieben tunesische Fischer wurde wegen Anstiftung zu illegaler Einwanderung ermittelt, nachdem sie im August 44 Flüchtlinge gerettet und nach Lampedusa, einer Insel vor der sizilianischen Küste, gebracht hatten. Dieses Vorgehen birgt die Gefahr, Seeleute von der Rettung Schiffbrüchiger abzuschrecken. Bei Redaktionsschluss hatte das Gericht noch kein Urteil gefällt.  
 
Malta  
 
Malta steht weiterhin in der Kritik, weil es keine Anstrengungen zur Rettung schiffbrüchiger Flüchtlinge unternimmt. Auch verweigert der Inselstaat Schiffen, die gerettete Migranten an Bord haben, die Einfahrt in seine Häfen. Im Mai weigerte sich die Besatzung eines maltesischen Fischerbootes, eine Gruppe 27 schiffbrüchiger afrikanischer Flüchtlinge zu bergen, und ließ sie drei Tage lang an Fischernetze geklammert ausharren. Die Regierung Maltas lehnte es ab, die Schiffbrüchigen zu retten, und erklärte, der Vorfall habe sich außerhalb des Zuständigkeitsgebiets der maltesischen Küstenwache ereignet und die Verantwortung liege bei Libyen. Ein Boot der italienischen Marine nahm die Afrikaner schließlich auf. Wenige Tage darauf verweigerte die Regierung einem spanischen Fischerboot mit 26 aus Seenot geretteten Flüchtlingen die Genehmigung, nach Malta einzulaufen, und verwies erneut auf Libyen. Die Migranten wurden daraufhin von Spanien aufgenommen.  
 
Illegale Einwanderer werden bei ihrer Ankunft in Malta automatisch für bis zu 18 Monate in geschlossenen Haftanstalten interniert (ein Jahr im Falle von Asylbewerbern). Davon ausgenommen sind lediglich schwangere Frauen oder Minderjährige, die maximal für sechs Wochen inhaftiert werden dürfen. Die Haftbedingungen sind sehr schlecht: Die Anstalten sind überfüllt, bieten nur unzureichende medizinische Versorgung, mangelhafte sanitäre Einrichtungen und kaum Möglichkeiten zu körperlicher Betätigung. Im September berief die Regierung ein unabhängiges Gremium, das die Haftanstalten kontrollieren soll.  
 
Niederlande  
 
Im Februar übernahm eine neue Regierung die Amtsgeschäfte. Im Juni stimmte das Parlament ihrem Plan zu, bis zu 30.000 Asylsuchenden, deren Asylantrag vor 2001 abgelehnt wurde, Amnestie zu gewähren. Dieser Schritt stellte einen klaren Bruch mit der Politik der Vorgängerregierung dar.  
 
Das niederländische Asylsystem ist jedoch weiterhin problematisch. Das UN-Komitee gegen Folter zeigte sich im Mai 2007 besorgt über ein beschleunigtes Verfahren im Ausländergesetz aus dem Jahr 2000, durch das Personen in Länder abgeschoben werden können, in denen ihnen Folter droht. Das Komitee kritisierte, dass das 48-stündige Schnellverfahren den Asylsuchenden nicht genügend Zeit biete, um Rechtsbeistand zu suchen. Ferner würden Einwände im Falle abgelehnter Asylanträge nur „marginal geprüft“ und die Möglichkeit, zusätzliche Papiere einzureichen, unterliege Einschränkungen.  
 
Im Februar trat ein neues Gesetz in Kraft, das die Befugnisse der Behörden bei Ermittlungen und Strafverfolgungen in Terrorfällen erweitert. Es senkt die Standards für den Einsatz besonderer Überwachungsmethoden, etwa beim Abhörens von Telefonleitungen. Anstatt eines „begründeten Verdachts“ genügen nun bereits „Anzeichen“ für die Planung eines Terroranschlags. Das Gesetz ermöglicht es Ermittlern, Kontrollzonen auszuweisen, in denen Personen durchsucht werden dürfen. Es erhöht die maximale Dauer der Untersuchungshaft in Terrorismusfällen von 90 Tagen auf zwei Jahre. Menschenrechtsorganisationen befürchten, die neuen Bestimmungen könnten zu Verletzungen des Schutzes der Privatsphäre und der Freiheit und Sicherheit der Person führen.  
 
Ein Gesetzentwurf zur Verhinderung terroristischer Anschläge erhielt im März die Zustimmung des Repräsentantenhauses und liegt derzeit dem Senat vor. Der Vorschlag enthält Maßnahmen, die die Freizügigkeit und die Privatsphäre von Personen einschränken, die verdächtigt werden, mit terroristischen Aktivitäten „in Verbindung zu stehen“ oder sie zu unterstützen. Zu den Maßnahmen gehören Verbote, in bestimmten Teilen der Niederlande einen Wohnsitz zu unterhalten, Kontakt zu bestimmten Personen zu haben, sowie Auflagen, sich regelmäßig bei der Polizei zu melden. Das Gesetz wurde von Bürgerrechtsgruppen kritisiert, da es den Begriff „terroristische Aktivität“ oder „Unterstützung einer terroristischen Aktivität“ nicht definiert. Die Maßnahmen können ohne richterliche Genehmigung angeordnet werden; eine gerichtliche Prüfung findet nur im Falle einer Anfechtung statt.  
 
Polen  
 
Bei den vorgezogenen Parlamentswahlen Ende Oktober 2007 gewann die oppositionelle „Bürgerplattform“ die Mehrheit und ging einen Monat später eine Koalition mit der Polnischen Bauernpartei ein. Im Mai entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dass das Verbot der „Parade der Gleichheit 2005“ durch den Bürgermeister von Warschau die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt habe. Im Juni veröffentlichte der Menschenrechtskommissar des Europarats seinen Bericht über Polens Fortschritte bei der Erfüllung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Das Papier kritisiert Polens Politik gegenüber der Lesben-, Schwulen- und Transsexuellenszene.  
 
Spanien  
 
Im Juni 2007 erklärte die baskische Separatistengruppe ETA offiziell das Ende des einseitigen Waffenstillstands, den sie im März 2006 verkündet hatte. Die ETA bekannte sich zu einem Autobombenanschlag im Madrider Flughafen Barajas im Dezember 2006, bei dem zwei Menschen starben. 2007 nahmen spanische und französische Behörden zahlreiche mutmaßliche ETA-Mitglieder fest, darunter den angeblich wichtigsten Sprengstoffexperten und den Logistikchef. Im Oktober verhafteten Beamte 21 mutmaßliche Mitglieder der verbotenen baskischen Separatistenpartei Batasuna wegen des Verdachts auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation.  
 
Im Januar stufte das Oberste Gericht eine baskische Jugendgruppe, die in Straßengewalt in der Autonomieregion verwickelt war, als terroristische Organisation ein. Die Richter überstimmten das Urteil einer niedrigeren Instanz. Im Mai erlaubte der Nationale Gerichtshof nach den Ermittlungen gegen sieben ehemalige Mitarbeiter der baskischen Zeitung Egunkaria, ein Verfahren zu eröffnen, obwohl der Ermittlungsrichter im Dezember 2006 empfohlen hatte, die Anklage fallen zu lassen. Die Entscheidung kam auf Drängen zweier Opferrechtsverbände zustande. Im März 2007 endete nach 16-monatigen Verhandlungen der Sammelprozess gegen über 50 Mitglieder von Organisationen, die beschuldigt wurden, die ETA zu unterstützen. Das Urteil stand bei Redaktionsschluss noch aus.  
 
Im Oktober 2007 sprach der Nationale Gerichtshof 21 Angeklagte wegen ihrer Beteiligung an den Bombenanschlägen auf Pendlerzüge in Madrid im März 2004 schuldig. Drei von ihnen wurden wegen hundertfachen Mordes zu 34.000 bis 42.000 Jahren Haft verurteilt. 18 weitere Angeklagte erhielten Haftstrafen zwischen drei und 23 Jahren für andere Straftaten wie die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Sieben Angeklagte wurden freigesprochen.  
 
Trotz internationaler Kritik können Terrorverdächtige nach wie vor bis zu 13 Tage lang in Isolationshaft festgehalten werden. In einem im Juli veröffentlichten Bericht empfahl das Europäische Komitee für die Verhütung von Folter (CPT), den Schutz von Angeklagten zu verbessern. Das Komitee forderte das Recht auf einen Anwalt unmittelbar nach Haftbeginn, verstärkte richterliche Kontrolle sowie rasche und wirksame Ermittlungen bei Foltervorwürfen. In ihrer Stellungnahme zu dem Bericht erklärte die Regierung, die existierenden Schutzmaßnahmen seien ausreichend.  
 
In den ersten acht Monaten des Jahres 2007 lag die Zahl der illegal auf dem Seeweg eingereisten Flüchtlinge mit 9.400 deutlich unter der des Vorjahreszeitraums. Dieser drastische Rückgang geht auf Bemühungen der spanischen Behörden und von FRONTEX zurück, Flüchtlinge auf hoher See aufzugreifen, sowie auf die wachsende Anzahl von Direktabschiebungen. Bis Ende August wurden über 8.000 Migranten abgeschoben. Im Juli gab das Innenministerium neue Richtlinien heraus, die den Einsatz von Zwangsjacken und Helmen zur Ruhigstellung von Flüchtlingen erlauben, die sich gegen die Abschiebung wehren. Zuvor war ein nigerianischer Flüchtling, geknebelt und in Handschellen, während seiner Abschiebung in einem Linienflugzeug gestorben.  
 
Im März traf Spanien ein Abkommen mit Marokko über die Rücknahme von Flüchtlingskindern, die ohne Begleitung nach Spanien kommen. Die Vereinbarung enthält keine Maßnahmen, um die Kinder vor möglichem Schaden zu schützen und ihre Interessen zu verteidigen. Immer noch sind Hunderte elternloser Flüchtlingskinder in überfüllten Not-Auffangzentren auf den Kanarischen Inseln untergebracht. Dort sind sie übertriebenen Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit ausgesetzt, haben keinen Zugang zu Schulbildung und werden im Rahmen ihrer Asylanträge schikaniert. In Einzelfällen kommt es zur Vernachlässigung oder zum Missbrach durch Angestellte der Zentren. Im September besuchte das UN-Komitee zur Verhütung von Folter (CPT) eines dieser Zentren.  
 
Großbritannien  
 
Nur wenige Tage nach seiner Amtseinführung im Juni musste Premierminister Gordon Brown auf gescheiterte Terroranschläge in England und Schottland reagieren: Am 30. Juni fuhren zwei Männer ein mit Gasflaschen beladenes, brennendes Auto in das Hauptterminal des Glasgower Flughafens. Am Vortag hatte die Londoner Polizei im Stadtzentrum zwei Autobomben entdeckt, die nicht explodiert waren. Sieben Personen wurden im Zusammenhang mit den Anschlägen festgenommen, drei von ihnen wurden angeklagt und drei weitere entlassen. Ein mutmaßlicher Attentäter starb an den Brandverletzungen, die er bei den Explosionen erlitten hatte. Ein weiterer Verdächtiger wurde in Australien festgenommen und wieder entlassen, nachdem die australischen Staatsanwälte alle Anschuldigungen fallengelassen hatten.  
 
Im Juli verkündete die Regierung Brown Details eines neuen Vorschlags zur Terrorbekämpfung und machte erneut einen Vorstoß zur Erhöhung der maximalen Dauer der Untersuchungshaft. Derzeit liegt sie bereits bei 28 Tagen, was in keinem anderen EU-Staat möglich ist. Zu den Vorschlägen gehört auch die Aufweichung des Verbots, durch Abhören gewonnenes Beweismaterial vor Gericht zu verwenden, die Ausweitung der bereits sehr weit gefassten Definition von Terrorismus und die Heraufsetzung des Strafmaßes für gewöhnliche Straftaten, wenn diese mit einem terroristischen Motiv verübt werden. Bei Redaktionsschluss lag der Gesetzentwurf dem Parlament noch nicht vor.  
 
Das oberste britische Gericht, das House of Lords Judicial Committee, entschied im Oktober über vier Beschwerden im Zusammenhang mit dem System polizeilicher Auflagen für Terrorverdächtige. Die Richter urteilten, dass Auflagen gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen, wenn sie sich auf geheimes, dem Betroffenen nicht offen gelegtes Beweismaterial stützen. Das Gericht bestätigte zwar, dass die Verhängung von Hausarrest von mehr als 18 Stunden pro Tag die Freiheit der Person verletzt. Kürzere Zeiträume seien jedoch zulässig, und das System polizeilicher Auflagen als solches wurde nicht in Frage gestellt. In ihrem Urteilsspruch wiesen die Richter den Einwand zurück, die Auflagen kämen Strafen gleich.  
 
Offiziellen Zahlen vom März 2007 zufolge wurden mehr als die Hälfte aller seit September 2001 festgenommenen Terrorverdächtigen ohne Anklage freigelassen. Dennoch endeten 2007 einige Fälle mit Schuldsprüchen, die große Beachtung in den Medien fanden. Im Juli wurden vier Attentäter der fehlgeschlagenen Anschläge auf die Londoner U-Bahn und einen Bus am 21. Juli 2005 wegen Verschwörung zum Mord zu lebenslanger Haft verurteilt. Ein fünfter Angeklagter erhielt im November eine Haftstrafe von 33 Jahren. Im April verhängte ein Gericht in London lebenslange Haftstrafen gegen fünf Männer, die Anschläge auf verschiedene Ziele mit aus Dünger hergestellten Bomben geplant hatten. Im Juni bekannten sich sieben Mitglieder einer mutmaßlichen Terrorzelle der Verschwörung zum Mord schuldig. Sie wurden zu Haftstrafen zwischen 15 und 26 Jahren verurteilt.  
 
Einige Verfahren gaben Anlass zur Sorge, weil darin das Rechts auf freie Meinungsäußerung gefährdet war. In einer Reihe von Verfahren, die im Juli endeten, erhielten zwei unabhängig voneinander angeklagte Männer und eine Gruppe von fünf Schülern Haftstrafen zwischen zwei und neun Jahren wegen des Besitzes terroristischer Dokumente. Bei Redaktionsschluss liefen ähnliche Anklagen gegen zwei 17-Jährige. In dem ersten derartigen Verfahren in Großbritannien wurden im Juli drei Angeklagte zu sechseinhalb bis zehn Jahren Haft verurteilt, nachdem sie gestanden hatten, im Internet zum Terrorismus aufgerufen zu haben. Zwei Männer erhielten im November bzw. Oktober sechs- bzw. achtjährige Gefängnisstrafen. Sie wurden wegen der Verbreitung terroristischer Materialien und anderer Vergehen für schuldig befunden. Im November wurde zum ersten Mal eine Frau unter dem neuen Anti-Terror-Gesetz verurteilt. Ihr wurde der Besitz von Texten nachgewiesen, die für terroristische Handlungen geeignet sind, darunter das „Al-Qaida-Handbuch“.  
 
Zwischen November 2006 und Juli 2007 wurden drei Männer in getrennten Verfahren wegen des Aufrufs zum Mord und der Anstiftung zum Rassenhass während einer Protestveranstaltung vor der dänischen Botschaft in London im Februar 2006 zu je sechs Jahren Haft verurteilt. Die Kundgebung hatte sich gegen die Veröffentlichung anstößiger Karikaturen des Propheten Mohammed gerichtet. Ein vierter Angeklagter, der im Februar wegen Anstiftung zum Rassenhass schuldig gesprochen wurde, erhielt eine vierjährige Gefängnisstrafe.  
 
Die Bemühungen Großbritanniens, ausländische Terrorverdächtige auf der Grundlage diplomatischer Zusicherungen für eine menschenwürdige Behandlung abzuschieben, wurden durch Berufungsklagen verzögert - mit unterschiedlichen Ergebnissen. Im Februar entschied die Berufungskommission der Einwanderungsbehörde (Special Immigration Appeals Commission - SIAC), dass die Auslieferung Omar Othmans (bekannt als Abu Qatada) nach Jordanien gemäß eines 2005 ausgehandelten Abkommens erlaubt sei. Im November genehmigte die SIAC die Abschiebung eines weiteren Jordaniers auf derselben Grundlage, trotz neuerlicher Beweise für Folter in Jordanien. Im April entschied dieselbe Kommission jedoch, dass zwei libyschen Terrorverdächtigen im Falle ihrer Abschiebung Folter und der „vollständige“ Entzug ihrer Verfahrensrechte drohe, obwohl zwischen London und Tripolis ein ähnliches Abkommen besteht.  
 
Im Juli forderte der Court of Appeal die SIAC auf, die vorausgegangenen Urteile zu prüfen, um die Abschiebung dreier Algerier zu ermöglichen. Den Männern war nicht erlaubt worden, vor Gericht zu erscheinen, und die Gründe für die Bewilligung ihrer Einsprüche waren geheim gehalten worden. Dennoch schloss sich der Court of Appeal der Feststellung der SIAC an, die diplomatischen Zusicherungen von algerischer Seite seien zuverlässig. Im November urteilte die SIAC erneut und stufte die Rückführung der Männer als sicher ein.  
 
Im August stellten offizielle Bemühungen um die Entlassung Jamil al-Bannas, eines Jordaniers mit Flüchtlingsstatus in Großbritannien, und vier weiterer britischer Staatsbürger aus dem US-Gefangenenlager Guantánamo Bay einen erfreulichen politischen Kurswechsel dar. Nach vier Jahren Haft in Guantánamo wurde Bisher al-Rawi, ein in Großbritannien ansässiger Iraker, im April freigelassen und nach Großbritannien überstellt.  

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