Eine neue Chance für Europa

Jeder Mensch hat das Recht, in einem anderen Land um Asyl zu bitten. Das bedeutet nicht, dass jeder einfach dort leben kann, wo er will. Nein. Es bedeutet, dass man das Recht hat, einen Asylantrag zu stellen, und dass die zuständigen Behörden den Einzelfall prüfen und in der Zwischenzeit eine menschenwürdige Behandlung gewährleisten müssen. Dies ist in den internationalen Menschenrechts- und Flüchtlingsgesetzen sowie in der Europäischen Union in der EU-Grundrechtecharta verankert.

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