(New York, 25. November 2009) – Bemühungen zur HIV-Prävention und viel versprechende antiretrovirale Präventionsmaßnahmen werden durch Strafgesetze erschwert, die sich gegen HIV-Positive und Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko richten, so Human Rights Watch heute zum Welt-AIDS-Tages.
Der diesjährige Welt-AIDS-Tag steht unter dem Motto „Universeller Zugang und Menschenrechte“ und verknüpft das Ziel des allgemeinen Zugangs zu HIV-Prävention, -Behandlung und -Pflege mit der Erkenntnis, dass der Achtung der Menschenrechte beim weltweiten Kampf gegen AIDS eine entscheidende Rolle zukommt. Wie sich ein allgemeiner Zugang zu medizinischer Behandlung erreichen ließe, stand im vergangenen Jahr im Mittelpunkt zahlreicher Debatten über antiretrovirale Behandlungsmethoden als Teil einer umfassenden Strategie zur HIV-Prävention. Mathematische Modellrechnungen ergaben, dass die frühe und allgemeine Anwendung antiretroviraler Behandlungsmethoden in Verbindung mit Präventionsprogrammen Neuinfektionen mit HIV endgültig ein Ende bereiten könnte.
„Es wird immer deutlicher, dass die Antiretroviraltherapie einen bedeutenden Beitrag zu umfassenden Präventionsstrategien leisten könnte“, so Joe Amon, Direktor der Abteilung Gesundheit und Menschenrechte von Human Rights Watch. „Doch wenn wir Menschenrechtsverletzungen und Strafgesetze, die sich gegen HIV-Positive und Menschen mit einem hohen Infektionsrisiko richten, nicht entgegentreten, lässt sich das Potential solcher präventiver Behandlungsmethoden nicht ausschöpfen.“
In vielen Teilen der Welt kriminalisieren Gesetze HIV-Positive und Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko, etwa Prostituierte, Drogenkonsumenten und Homosexuelle. Solche Gesetze leisten der Stigmatisierung und Diskriminierung Vorschub, erschweren den Zugang zu HIV-Aufklärung und
Behandlung und tragen so zur Ausbreitung des Virus bei. Andernorts halten Gesetze, die die Übertragung des HI-Virus unter Strafe stellen, Menschen davon ab, sich auf HIV testen zu lassen. Denn Personen, die ihren HIV-Status kennen, drohen dann Strafen, während jene, die sich ihrer Infektion nicht bewusst sind, nichts zu befürchten haben.
Anfang November veröffentlichte Human Rights Watch eine zehnseitige Stellungnahme zum Entwurf eines neuen HIV/AIDS-Gesetzes in Uganda, der verpflichtende HIV-Tests, den Zwang zur Offenlegung der Ergebnisse sowie Strafen für die „versuchte Übertragung“ von HIV vorsieht. Das ugandische Parlament berät auch über ein Gesetz, laut dem der Einsatz für die Rechte von Schwulen, Lesben, Bisexuellen und Transgender mit sieben Jahren Haft bestraft werden könnte. Bis zu drei Jahre Freiheitsentzug würden jedem drohen, der es unterlässt, eine mutmaßlich schwule oder lesbische Person anzuzeigen. Für HIV-Positive, die einvernehmlichen homosexuellen Geschlechtsverkehr haben, sieht der Gesetzentwurf die Todesstrafe vor, unabhängig vom Risiko einer HIV-Übertragung und selbst wenn der Sexualpartner ebenfalls das HI-Virus trägt.
Seit 2005 haben 14 afrikanische Staaten HIV-spezifische Gesetze erlassen, die es ermöglichen, HIV-Positive für jegliche sexuelle Aktivität zu bestrafen, selbst wenn sie Kondome benutzen und ungeachtet der Meldepflicht und des tatsächlichen Infektionsrisikos. In einer Reihe von Ländern gilt die Übertragung von HIV von der Mutter zum Kind als Straftat, auch wenn antiretrovirale Behandlungsmethoden nicht verfügbar sind. Nach dem Gesetzentwurf in Uganda bleibt zwar die Übertragung von HIV vor oder bei der Geburt straffrei; Mütter können jedoch strafrechtlich verfolgt werden, wenn ihre Kinder sich über die Muttermilch mit dem HI-Virus infizieren.
„In vielen Ländern scheitert die HIV-Prävention nicht am unserer Unfähigkeit, wirksame Präventionsprogramme zu entwickeln, sondern am Unwillen der Regierungen, sie umzusetzen und dafür zu sorgen, dass diese Programme alle Betroffenen erreichen“, so Amon. „Behandlungsmethoden gegen HIV, die im Rahmen umfassender Präventionsprogramme großes Potential besitzen, könnten in ähnlicher Weise sabotiert werden, wenn Regierungen weiter kriminalisierende Gesetze erlassen und die Menschenrechte missachten.“