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(Berlin, 11. Mai 2011) - Jordanien soll angesichts kürzlich erhobener Anschuldigungen Maßnahmen einleiten, um Folter vorzubeugen, so Human Rights Watch. Nationale Menschenrechtsinstitutionen aus Europa und den arabischen Ländern diskutieren am 11. Mai 2011 in Berlin dieses Thema. Das Deutsche Institut für Menschenrechte und das Jordanische Nationale Zentrum für Menschenrechte eröffnen das Dialogforum.

Nach der Festnahme von über 100 Islamisten bei einer gewalttätigen Demonstration am 15. April in Zarqa/Jordanien hat Human Rights Watch glaubwürdige Anschuldigungen über schwere Körperverletzung von Islamisten durch die Sicherheitskräfte erhalten.

„Wenn Jordanien Folter ernsthaft vorbeugen will, soll es den Foltervorwürfen energisch nachgehen“, so Christoph Wilcke, Experte für den Nahen Osten von Human Rights Watch. „Zwar hat Jordanien Wandel versprochen, aber die löblichen Reformanstrengungen erreichen die Ziele nicht und bleiben somit ineffektiv im Kampf gegen Folter.“

Einer der Islamisten, der während der Vorkommnisse in Zarqa verhaftet worden war, berichtete, dass er mit anderen Festgenommenen in ein nicht weit entferntes Gebäude der Sicherheitskräfte in Rusaifa gebracht worden war. Dort wurden er und andere Festgenommene von Beamten, die sich selbst als Mitglieder des „Team 62“ und „Team 71“ beschrieben, für mehr als drei Stunden auf den Kopf, den Rücken und andere Körperteile geschlagen, während sie an Händen und Füßen gefesselt waren. Diese Person, die anonym bleiben möchte, war Teil einer größeren Gruppe, die am 5. Mai nach ersten Untersuchungen freigelassen worden war. Als Folge der Misshandlung in der Haft hat er starke Rückenschmerzen und kann deswegen nicht mehr arbeiten.

Der im Oktober 2008 von Human Rights Watch veröffentlichte Bericht „Torture and Impunity in Jordan’s Prisons“ dokumentiert, dass Folter in Jordanien weitverbreitet ist und die Verantwortlichen meist ungestraft davonkommen. Seitdem hat Jordanien Reformschritte eingeleitet, aber wirkliche institutionelle Veränderungen gemieden. Zu den bereits durgeführten Reformen zählen:

  • die Ergänzung des Strafgesetzbuches um den Tatbestand der Folter in Artikel 208.
  • die Ernennung von Polizeiermittlern in Gefängnissen, um Beschwerden aufzunehmen und ihnen nachzugehen.
  • die Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen für Gefängnispersonal zur Folterprävention.
  • die Zustimmung des Direktorats für öffentliche Sicherheit, das Gefängnisse betreibt und für die meisten anderen Haftanstalten verantwortlich ist, dem Nationalen Zentrum für Menschenrechte zu ermöglichen, eine Gruppe von 25 freiwilligen, unabhängigen Vertretern der Zivilgesellschaft als unabhängiges Untersuchungsteam für Gefängnissen zu bilden.
  • die veränderte Zusammensetzung des aus drei Richtern bestehenden Polizeigerichts, das für Prozesse wegen Körperverletzung und Folter verantwortlich ist, so dass nun ein Zivilrichter neben den Polizeibeamten in dem Gremium sitzt.

Im Folgenden eine Auflistung von dringenden institutionellen Reformen, die Jordanien noch durchführen muss:

  • die Festlegung einer Definition von Misshandlung unter Artikel 208 des Strafgesetzbuches in Übereinstimmung mit internationalen Standards.
  • die Übertragung der Zuständigkeit für Misshandlung und Folter von Polizeigerichten an Zivilgerichte. Polizeianwälte und -richter, die vom Polizeichef ernannt werden, sind zurzeit dafür verantwortlich, Beschwerden gegen Kollegen wegen Folter und anderer Verbrechen strafrechtlich zu verfolgen. Die Verfolgung dieser Verbrechen ist selten und die Urteile sind meist sehr milde.
  • die Übertragung der Gefängnisverwaltung von dem Direktorat für öffentliche Sicherheit, das dem Innenministerium unterstellt ist, auf das Justizministerium.
  • die medizinische Untersuchung von Häftlingen bei ihrer Ankunft im Gefängnis, da die meisten Misshandlungen nicht im Gefängnis, sondern in Polizeistationen stattfinden.
  • eine unabhängige und umfassende Untersuchung von Misshandlungs- und Foltervorwürfen. Bis heute wurde keine Fall von Folter nach Artikel 208 vor Gericht gebracht.
  • die Einführung von vertraulichen Beschwerdemechanismen für die Inhaftierten.
  • eine Genehmigung für das Nationale Zentrum für Menschenrechte, unangemeldet die Gefängnisse des Geheimdienstes zu besuchen.
    der Beitritt zum Fakultativprotokoll der UN-Anti-Folter-Konvention.

„Es ist höchste Zeit, dass Jordanien die institutionellen Reformen angeht, die im Kampf gegen Folter dringend nötig sind“, so Wilcke.

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