(Washington, DC) - Edward Snowdens Enthüllungen über die massive Überwachung von Kommunikationsdaten durch die USA und Großbritannien deuten auf schwerwiegende Verletzungen des Rechts auf Privatsphäre hin. Sollten sich Snowdens Behauptungen als zutreffend erweisen, belegen sie, dass von Millionen gewöhnlicher Menschen, die weder einer Straftat verdächtigt noch als Bedrohung eingeschätzt werden, Daten über Kommunikation, Bewegungen, Beziehungen und Gruppenzugehörigkeiten gesammelt werden. Dieses willkürliche Datensammeln ist schon an sich unverhältnismäßig und kann nicht durch einen hypothetischen zukünftigen Nutzen im Hinblick auf mögliche Bedrohungen gerechtfertigt werden.
In vielen Rechtssystemen ist die Herausgabe vertraulicher Informationen durch Arbeitnehmer oder Staatsbedienstete zwar eine Straftat, doch das internationale Recht erkennt an, dass die Veröffentlichung von Staatsgeheimnis manchmal im Sinne des Gemeinwohls gerechtfertigt sein kann. Insbesondere kann dies notwendig sein, um schwere Menschenrechtsverletzungen aufzudecken oder vor ihnen zu schützen. Dies gilt auch für unverhältnismäßige oder ungerechtfertigte Überwachungsmaßnahmen. Die internationalen Prinzipien zur Nationalen Sicherheit und zum Recht auf Information skizzieren verschiedene Umstände, unter denen Regierungen Personen vor Strafe schützen sollten, falls diese Informationen von öffentlichem Belang herausgeben.
Die Regelungen der USA zum Schutz sogenannter „Whistleblower“ bleiben weit hinter diesen Standards zum Schutz von Personen zurück, die Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Schutz der nationalen Sicherheit aufdecken. Das US-Recht bietet solchen Personen keinen ausreichenden Schutz vor Vergeltung oder Strafe für Enthüllungen, die dem Gemeinwohl dienen.
In den USA erwartet Snowden ein Prozess vor einem Bundesgericht wegen zahlreicher Anklagepunkte, von denen einige langjährige Haftstrafen nach sich ziehen können. Dazu gehören Vorwürfe nach dem veralteten US-Spionagegesetz. Die US-Regierung hat dieses vage formulierte Statut bereits in einer Weise ausgelegt, die im Widerspruch zu internationalen Menschenrechtsstandards steht, weil sie keine Ausnahmen oder eine angemessene Verteidigung für Informanten zulässt, die Angelegenheiten von öffentlichem Interesse offenlegen.
Es fehlt an Präzedenzfällen, anhand derer sich voraussagen ließe, wie ein US-Gericht das Spionagegesetz in diesem Fall auslegen würde. Die US-Regierung hat sich bisher jedoch die Ansicht vertreten, das Gesetz verpflichte die Regierung nicht, unter anderem den Nachweis zu erbringen, dass der Informant vorsätzlich nationalen Interessen geschadet hat oder die Veröffentlichung der Informationen tatsächlichen Schaden verursacht hat.
Infolgedessen kann Snowden seinen Asylantrag mit der Tatsache begründen, dass ihm im Falle eine Rückkehr in die USA schwerer Schaden aufgrund seiner politischen Überzeugung droht, wonach die Öffentlichkeit bei über schwere Staatliche Eingriffe in ihre Privatsphäre informiert warden muss. Seine Argumentation könnte darauf hinweisen, dass aufgrund des Fehlens verlässlicher Schutzmechanismen oder Ausnahmen für „Whistleblower“ im US-Spionagegesetz die Aussicht einer Strafanklage und möglicherweise harten Bestrafung einen schweren Schaden im Sinne des internationalen Flüchtlingsrechts darstellt.
Zudem können die Haftbedingungen sowohl in Untersuchungshaft als auch während einer Haftstrafe in den USA beschwerlich sein und etwa längere Isolationshaft und andere Einschränkungen der Kommunikation beinhalten. Jeder Staat, der über ein Auslieferungsgesuch der USA entscheiden muss, sollte prüfen, ob Snowden im Falle einer Auslieferung und Anklage in den USA eine grausame, unmenschliche oder herabwürdigende Behandlung drohen würde.
Jedes Land, in dem Snowden Asyl beantragt, sollte seinen Antrag angemessen prüfen und seine Rechte im Rahmen des internationalen Rechts schützen. Es ist möglich, dass einige der Staaten, die Druck von Seiten des USA am wahrscheinlichsten standhalten, selbst über eine schlechte Bilanz beim Schutz eigener Kritiker und Dissidenten verfügen. Dies wäre jedoch kein Grund, ihre Verpflichtungen im Rahmen des internationalen Flüchtlingsrechts auch in Snowdens Falls zu missachten.
Staaten, die sich für Snowdens Verteididung aussprechen, sollten auch ihren eigenen Bürgern, einschließlich Kritikern und „Whistleblowern“, das Recht auf freie Meinungsäußerung garantieren und das Recht ihrer Bevölkerung auf Information achten. Die USA sollten auch berücksichtigen, dass sie über viele Jahrzehnte selbst Personen, denen wegen Kritik an ihrer Regierung harte Strafen drohten, politisches Asyl gewährt haben. Keinesfalls sollten die USA mit zweierlei Maß messen, indem sie gegen andere Regierungen vorgehen, die in diesem Fall Asyl gewähren.