Heute werden wir uns mit Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht befassen.
In den letzten Monaten mussten wir dies viel zu oft tun, wenn wir über die Feindseligkeiten in Israel und Gaza sowie im Libanon gesprochen haben. Regelmäßige Leser*innen des Daily Brief sind inzwischen mit mindestens einer der Grundlagen des humanitären Völkerrechts nur allzu vertraut. Diese lautet: Alle Kriegsparteien müssen zwischen legitimen militärischen Zielen und nicht legitimen zivilen Zielen unterscheiden.
Vorsätzliche Angriffe auf Zivilist*innen und zivile Einrichtungen sind Kriegsverbrechen.
Dies bringt uns zu den Angriffen Israels am Sonntag auf das mit der Hisbollah assoziierte Finanzinstitut al-Qard al-Hassan im Libanon. Medienberichten zufolge griff das israelische Militär fast 30 seiner Büros im Südlibanon, in den südlichen Vororten von Beirut und im Bekaa-Tal an.
Nach Angaben israelischer Regierungsvertreter soll die Finanzgruppe die Hisbollah finanzieren, die sich in einem bewaffneten Konflikt mit Israel befindet. Sie haben jedoch nicht behauptet, dass die Gruppe direkt an Feindseligkeiten beteiligt ist.
Das ist ein aufschlussreiches Eingeständnis eines wichtigen Unterschieds.
Eine Bank ist ein ziviles und kein militärisches Objekt. Daher ist sie nach dem Völkerrecht kein legitimes militärisches Ziel.
Ja, das Finanzinstitut al-Qard al-Hassan hat Verbindungen zur Hisbollah und ihren Anhängern. Es wurde auch von den USA sanktioniert. Aber seine Finanzdienstleistungen stellen keinen wirksamen Beitrag zu militärischen Aktionen dar, und sofern es um das Völkerrecht geht, handelt es sich um ein ziviles Objekt.
Ein Großteil der Aktivitäten der Finanzgruppe würde übrigens als Mikrokreditvergabe bezeichnet werden. Berichten zufolge hat sie Hunderttausende von Kund*innen, die zinslose Darlehen erhalten, in der Regel bis zu 5.000 US-Dollar. Die Kund*innen kommen überwiegend aus schiitisch besiedelten Gebieten des Libanon, wo andere Möglichkeiten für solche Kleinkredite schwer zu bekommen sind, vor allem angesichts des jüngsten wirtschaftlichen Einbruchs des Landes.
Dass solche Finanzinstitute und Banken nach dem Völkerrecht als zivile Objekte gelten, ist sehr sinnvoll. Stellen Sie sich vor, sie wären es nicht – wenn jede Bank, die von irgendeinem Militär, irgendeinem Soldaten oder irgendeinem Rebellen genutzt werden würde, als legitimes militärisches Ziel gelten würde. Chaos und Schrecken würden sich exponentiell auch auf die zivilen Angestellten der Bank, ihre zivile Kundschaft und andere ausbreiten.
Das Völkerrecht gibt es aus gutem Grund und Israels Angriffe auf das Finanzinstitut al-Qard al-Hassan stellen Kriegsverbrechen dar.