Der Tod des Anführers des Islamischen Staats, Abu Bakr al-Baghdadi, kommt zwei Jahre, nachdem die Terrororganisation die größten Teile der von ihr kontrollierten irakischen Gebiete verloren hat und weniger als ein Jahr nach den letzten großen Gefechten gegen den IS in Syrien. Während al-Baghdadis Tod bedeutet, dass seine Opfer nie erleben werden, wie er für die Verbrechen, die ihm vorgeworfen werden, von einem Gericht zur Rechenschaft gezogen wird, sitzen Tausende von IS-Verdächtigen weiterhin in Gefängnissen im Irak und in Syrien. Gegen diese Gefangenen muss trotz ihrer oft verlängerten willkürlichen Inhaftierung noch immer wegen der konkreten Verbrechen, die sie mutmaßlich begangen haben, strafrechtlich ermittelt werden.
Im Nordosten Syriens halten die von Kurden angeführten Demokratische Kräfte Syriens (SDF) nach eigenen Angaben etwa 12.000 Männer und Jungen, die verdächtigt werden, Anhänger des IS zu sein, in überfüllten Gefängnissen fest. Darunter sind 2.000 bis 4.000 Ausländer aus fast 50 Ländern. Zudem halten die SDF etwa 100.000 syrische und ausländische Frauen und Kinder in heruntergekommenen Lagern fest. Hierbei handelt es sich um Familienangehörige von Verdächtigen, einige gehören vielleicht auch selbst dem IS an. Die kurdisch geführte Koalition hat die betroffenen Länder wiederholt aufgefordert, ihre Staatsangehörigen zurückzuholen. Nachdem die meisten Länder diesem Appell nicht nachgekommen waren, forderten die kurdischen Behörden Anfang des Jahres ein internationales Tribunal, um IS-Verdächtige vor Gericht zu bringen. Dieser Vorschlag warf eine Reihe von rechtlichen, politischen und praktischen Fragen auf und wurde nie ernsthaft in Angriff genommen.
Trotz verschiedener internationaler Treffen, bei denen es darum ging, auf die Forderung der SDF nach einem internationalen Tribunal zu reagieren und die bestmöglichen rechtlichen Optionen zu prüfen, wurden die Gespräche offenbar ausgesetzt, seit die Türkei am 9. Oktober ihre Militäroperationen im Nordosten Syriens begonnen hat. Hinter den Kulissen führen jedoch offensichtlich einige europäische Staaten, darunter Dänemark, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, die Niederlande und Schweden im Eiltempo Verhandlungen mit den Behörden in Bagdad. Sie verfolgen wohl das Ziel, dass die SDF Tausende ausländische IS-Verdächtige aus dem Nordosten Syriens in den Irak bringt, wo dann gegen sie ermittelt werden soll. Der Irak hat bereits einige wenige ausländischer IS-Verdächtige strafrechtlich verfolgt, die im Irak selbst festgenommen wurden, sowie eine kleinere Anzahl von Ausländern, die bereits 2018 und Anfang 2019 aus dem Nordosten Syriens in den Irak gebracht wurden.
Die Situation wird noch komplexer, betrachtet man die aktuelle politische Lage im Irak. Tausende Demonstranten in der Mitte und im Süden des Landes fordern den Rücktritt des Premierministers und seines Kabinetts. Es gibt tatsächlich keine Garantie dafür, dass irgendein Abkommen, das mit der jetzigen irakischen Regierung ausgehandelt wird, von einer zukünftigen Regierung aufrechterhalten würde.
Europäische Gerichte sind eher in der Lage als irakische, glaubwürdige Prozesse durchzuführen, die internationalen Standards entsprechen. Die genannten Regierungen möchten jedoch offenbar nicht die zutiefst unpopuläre Entscheidung treffen, IS-Verdächtige und ihre Familien in ihr Land zurückzuholen. Sie verweisen auf Sicherheitsbedenken, Schwierigkeiten bei der Identitätsfeststellung und bei der Beschaffung von Beweisen für erfolgreiche Strafverfolgungen. Beamte in fünf westeuropäischen Hauptstädten sagten mir Anfang Oktober, dass keiner von ihnen erwägt, IS-Verdächtige, die Staatsbürger ihres Landes sind, zurückzuholen. Einer von ihnen gab offen zu: „Das wäre politischer Selbstmord.“
Die meisten europäischen Länder sagen, sie seien lediglich bereit, die Rückführung von Kindern in Betracht zu ziehen. Westeuropäische Länder sowie Australien und Kanada haben sich hauptsächlich darauf konzentriert, einige wenige Waisenkinder zurückzubringen, aus Angst, ihre eigenen Gerichte könnten sie dazu zwingen, auch die betroffenen Mütter zurückzuholen, sollten sie Kinder von lebenden Eltern ins Land zurückbringen.
Es ist zwar verständlich, dass westliche Regierungen die potenziellen Sicherheitsrisiken berücksichtigen, die mit der Rückführung von IS-Verdächtigen und ihren Familienmitgliedern verbunden sind. Doch haben viele Länder, insbesondere in Zentralasien, ihre Staatsangehörigen aus Nordostsyrien und dem Irak ausgeflogen und nach Hause gebracht. Allein Kasachstan hat 524 Staatsbürger aus Nordostsyrien, die meisten davon Kinder, aber auch Männer und Frauen, zur Rehabilitation und in einigen Fällen zur Strafverfolgung per Flugzeug nach Hause geholt. Selbstredend sollte die Behandlung dieser Rückkehrer genau überwacht werden, um sicherzustellen, dass ihre Menschenrechte gewahrt werden.
Diese Rücktransporte untergraben die Argumente einiger westeuropäischer Regierungen, die behaupten, Rückführungen seien logistisch unmöglich. Und alle westeuropäischen Gefangenen, die von Human Rights Watch in Lagern im Nordosten Syriens interviewt wurden, gaben an, nach Hause zurückkehren zu wollen, auch wenn dies bedeute, dass sie wegen ihrer Verbindungen zum IS ins Gefängnis kämen.
Die Realität ist, dass die Tausenden von Ausländern ein großes Sicherheitsrisiko darstellen, da sie in einer zunehmend instabilen Region unter zutiefst erniedrigenden und in vielen Fällen unmenschlichen Bedingungen festgehalten werden. Allein seit Beginn der türkischen Angriffe sind Berichten zufolge über 100 IS-Verdächtige und mehrere hundert ihrer Familienmitglieder bei türkischen Luftangriffen und durch die Verlegung von SDF-Kräften zur Bekämpfung türkischer Truppen aus Gefängnissen und Lagern entkommen. Einige der Geflohenen könnten sich neu gruppieren und Angriffe planen. Zudem droht in den Gefängnissen und Lagern aufgrund der schlechten Bedingungen eine weitere Radikalisierung.
Unsere Recherchen haben dokumentiert, dass die IS-Verfahren im Irak grundsätzlich unfair und voller Verstöße gegen ordentliche Gerichtsverfahren sind, wobei Verdächtige, einschließlich westlicher Staatsangehöriger, dem realen Risiko ausgesetzt sind, in Haft gefoltert zu werden. Die irakischen Behörden berufen sich bei ihrem Vorgehen gegen IS-Verdächtige auf das irakische Anti-Terrorgesetz. Dieses sieht bereits für die bloße Mitgliedschaft im Islamischen Staat die Todesstrafe oder eine lebenslange Haftstrafe vor. Viele Prozesse laufen ausschließlich auf der Grundlage eines Geständnisses ab. Da die Strafverfolger nicht verpflichtet sind, Verdächtige wegen konkreter Gewaltverbrechen anzuklagen, müssen sie weder Opfer noch Zeugen mit in das Verfahren einbeziehen. Die irakischen Verfahren sind also nicht nur ungerecht, sondern berauben die IS-Opfer auch der bedeutenden Möglichkeit, vor Gericht zu erscheinen.
Trotz dieser gut dokumentierten Bedenken gibt es Berichte, dass einige ausländische IS-Verdächtige bereits im Vorfeld der türkischen Militäroffensive in den Irak gebracht worden sein könnten.
Verschiedene Diplomaten sagten mir, dass europäische Beamte drei Voraussetzungen für die Überstellung in den Irak festgelegt haben. Erstens bestehen sie darauf, dass die Todesstrafe ausgesetzt wird, ein absolutes Muss für Staaten, die Vertragsparteien der Europäischen Menschenrechtskonvention sind. Für einige Staaten bedeutet dies, dass der Irak Angehörige dieser Staaten nicht zum Tode verurteilen darf, für andere würde die Zusicherung ausreichen, dass ein ausgesprochenes Todesurteil nicht vollstreckt wird.
Weitere Voraussetzungen sind, dass die Gerichtsprozesse den internationalen Standards für faire Verfahren entsprechen und dass sie den regelmäßigen konsularischen Zugang zu ihren Staatsangehörigen aufrechterhalten können. Die Iraker wiederum haben eigene Forderungen an die Europäer, so etwa dass diese die Verfahrenskosten tragen. Zudem teilte mir ein hochrangiger irakischer Richter mit, dass der Irak eine Zusage seitens der betroffenen Staaten fordert, dass einmal angestoßene Verfahren in deren Verlauf nicht kritisiert werden.
Jeder irakische Regierungsbeamte, mit dem ich über die Todesstrafe gesprochen habe, sagte, dass die Aussetzung der Todesstrafe keine Option wäre. Human Rights Watch lehnt die Todesstrafe in allen Ländern und unter allen Umständen als eine in ihrer Grausamkeit und Endgültigkeit verächtliche Praxis ab. Im Irak, wo die Prozesse gegen IS-Verdächtige nicht einmal im Ansatz den Standards eines ordentlichen Verfahrens entsprechen, ist die Anwendung der Todesstrafe besonders beunruhigend. Viele Iraker würde es jedoch verärgern, wenn ausländische IS-Verdächtige, einschließlich derjenigen, die mutmaßlich den größten Teil der Verantwortung für die Planung und Ausführung der schrecklichen Morde und der sexuellen Sklaverei durch den IS tragen, von der Todesstrafe ausgenommen würden - im Gegensatz etwa zu dem Arzt in Mosul der, weil er weiterarbeitete, nachdem der IS die Stadt eingenommen hatte und alle Patienten einschließlich der IS-Mitglieder behandelte, zum Tode verurteilt wurde.
Die viel größere Hürde bestünde jedoch darin, dass IS-Verdächtige ein faires Verfahren mit Zugang zu einer angemessenen Verteidigung und die Möglichkeit erhalten, die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung anzufechten. Es muss eine Unschuldsvermutung und eine ordentliche Beweisaufnahme geben. Die betroffenen Opfer müssen miteinbezogen werden und es darf kein Risiko für die Beschuldigten geben, in Haft gefoltert zu werden, um ein Geständnis von ihnen zu erzwingen. Um es klar zu sagen, viele dieser Rechtsschutzbestimmungen sind zwar im irakischen Recht verankert, werden aber in der Praxis nicht eingehalten. Internationale Normen erfordern zudem eine besondere Behandlung von Kindern, wobei die Rehabilitation und Wiedereingliederung in die Gemeinschaft im Vordergrund steht.
Die Prozesse gegen elf französische Verdächtige im Irak im Mai haben diese Bedenken nicht nur für ausländische Verdächtige, sondern auch für Iraker deutlich gemacht. In unseren Bericht von 2017 über Strafverfahren gegen IS-Verdächtige im Irak haben wir sechs Seiten mit Empfehlungen aufgenommen, die einen Beitrag zur Verbesserung der Verfahren leisten würden. Dazu gehören die Beobachtung von Prozessen, Mechanismen zur Verhinderung von Folter, die Übertragung der Prozesse in dem Medien und Transportmöglichkeiten, um den Zugang der Opfer zu den Gerichten und den Prozessen zu erleichtern. Meines Wissens hat sich keiner der Staaten, deren Staatsangehörige von der Überstellung in den Irak bedroht sind, dafür entschieden, den Irak bei der Umsetzung dieser oder ähnlicher Empfehlungen in den letzten zwei Jahren zu unterstützen.
Es ist schwer vorstellbar, wie die europäischen Staaten im aktuellen Wettlauf gegen die Zeit die Einrichtung notwendiger Programme und Überwachungssysteme unterstützen könnten, um die Vielzahl von Lücken in den Gerichtsverfahren im Irak zu schließen. Aber solange sie darauf bestehen, dass ihre Staatsangehörigen in den Irak gebracht werden, haben sie gar keine andere Wahl.
Mitte Oktober sagten mir mehrere europäische Regierungsbeamte in einer alarmierenden Wendung, dass sich für mehrere europäische Staaten eine neue Option ergeben habe: ihre Staatsangehörigen im Nordosten Syriens zu lassen, wo sie letztendlich von syrischen Behörden aufgegriffen werden sollen, die vielleicht die Kontrolle über das Gebiet, in dem sie festgehalten werden, zurückgewinnen. Von allen möglichen Optionen ist dies eine der schlimmsten. Wie Human Rights Watch dokumentiert hat, sind die von der syrischen Regierung kontrollierten Gefängnisse bekannt für Massensterben und Folter. Die syrischen Behörden haben Zehntausende willkürlich verhaftet, gefoltert und verschwinden lassen. Der Verbleib vieler Betroffener ist nach wie vor ungewiss.
Eine ideale Lösung wäre es, dass die Systeme, in denen derzeit alle IS-Verdächtigen festgehalten werden, die grundlegenden Menschenrechte respektieren, unabhängig von der Nationalität. Kurzfristig und angesichts der Dringlichkeit sollten jedoch die Länder, welche die Rechtsstaatlichkeit wahren, zügig alles dafür tun, um ihre Staatsbürger nach Hause zu holen. Nach der Rückkehr kann dann gegen Verdächtige und Familienangehörige ermittelt werden, bevor sie, im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsstandards, gegebenenfalls überwacht und strafrechtlich verfolgt werden.