(Moskau) - Ein Mitglied der feministischen Punkband Pussy Riot beklagt in einem offenen Brief „unerträgliche“ Haftbedingungen und eine Morddrohung wegen ihrer Beschwerde, so Human Rights Watch heute.
Am 23. September 2013 ist Nadeschda Tolokonnikowa in den Hungerstreik getreten, um gegen Drohungen des Gefängnispersonals und menschenrechtswidrige Arbeits- und Lebensbedingungen zu protestieren, die ihre körperliche und seelische Gesundheit bedrohen. Die Aktivistin verbüßt ihre Haftstrafe in einem Straflager.
„Die Anschuldigungen sind extrem ernst und beunruhigend“, sagt Tanja Lokschina, Russland-Expertin bei Human Rights Watch. „Die Behörden müssen Tolokonnikowas Vorwürfe unverzüglich und gründlich untersuchen und gewährleisten, dass sie keinen Racheakten zum Opfer fällt, weil sie an die Öffentlichkeit gegangen ist.“
Die 23-jährige Tolokonnikowa ist eines von drei Mitgliedern der feministischen Punkband Pussy Riot, die im vergangenen Jahr wegen „Rowdytums aus religiösem Hass“ verurteilt wurden. Sie hatten sich am 21. Februar 2012 an einer politischen Performance in der Moskauer Christ-Erlöser-Kathedrale beteiligt.
Am 23. September gab Tolokonnikowa in einem offenen Brief bekannt, dass sie in den Hungerstreik getreten sei, aus Protest gegen „Sklavenarbeit“ und abscheuliche Lebensbedingungen im Straflager 14 in der russischen Republik Mordowien. Sie schreibt, dass der stellvertretende Leiter der Einrichtung ihr gedroht habe, als sie ihre Bedenken mit ihm besprechen wollte. Auch an die russische Regierung hat sie Beschwerden gerichtet. Die Leitung des Straflagers 14 streitet ab, dass Tolokonnikowa bedroht wurde oder Gefangene misshandelt wurden.
Infolge der Vorwürfe besuchten Mitglieder von Präsident Putins Menschenrechtsrat am 25. September das Straflager 14. Eines von ihnen, Ilya Schablinski, ein bekannter Anwalt und Universitätsdozent, sagte, dass das, was er in dem Lager sah und hörte, Tolokonnikowas Behauptungen untermauere. Ihm hätten sich „die Nackenhaare aufgestellt“. Auch eine ehemalige Insassin, Natalia Manuilenkowa, beschreibt in einem im April veröffentlichten Interview ähnliche Lebens- und Arbeitsbedingungen wie Tolokonnikowa.
Diese beklagt in ihrem Brief, dass die Gefangenen 16 bis 17 Stunden pro Tag arbeiten müssten. Sie nähten Polizeiuniformen und müssten willkürlich festgesetzte Quoten erfüllen. Die Gefängnisverwaltung übe Druck auf die Insassen aus, „Anträge auf freiwillige Arbeit“ zu unterschreiben. So werde ihre Arbeitszeit über die acht Stunden hinaus verlängert, die unter russischem Recht zulässig sind, und auf das Wochenende ausgedehnt.
Das bedeutet laut Tolokonnikowa, dass die inhaftierten Frauen kaum mehr als vier Stunden schlafen könnten. Der Schlafentzug beeinträchtige ihre Gesundheit und führe zusammen mit den mangelhaften Nähutensilien zu zahlreichen arbeitsbedingten Verletzungen. Darüber hinaus wirft Tolokonnikowa dem Lagerpersonal vor, die Insassen zu schlagen, auszuziehen und dazu zu bringen, Mitgefangene zu misshandeln, die ihre Arbeitsquote nicht erfüllen.
Tolokonnikowa schreibt weiter, dass sie am 30. August versucht habe, die Missstände mit dem stellvertretenden Leiter des Straflagers zu besprechen. Sie habe ihn darum gebeten, die tägliche Arbeitszeit auf zwölf Stunden zu begrenzen, so dass die Frauen acht Stunden Schlaf bekämen. Der Beamte habe eingewilligt, die Arbeitszeit auf die gesetzlich erlaubten acht Stunden zu reduzieren, allerdings ohne die Quoten herabzusetzen.
Tolokonnikowa habe darauf hingewiesen, dass die Insassen unweigerlich bestraft würden, wenn sie ihre Quoten nicht erfüllten. Darauf habe der Beamte erwidert, dass sie sich nie wieder beschweren würde, wenn irgendjemand herausfände, dass sie dahinter stecke. Er habe hinzugefügt, „im Jenseits gibt es keinen Grund, sich zu beklagen“. Später stritt der stellvertretende Gefängnisleiter ab, diese Drohung ausgesprochen zu haben.
„Der Vorwurf, dass ein leitender Gefängnisbeamter mit einer unverhohlenen Morddrohung auf die Beschwerde einer Insassin reagiert, ist extrem ernst“, so Lokshina. „Die russischen Behörden sollen dem auf der Stelle nachgehen.“
In den Wochen nach diesem Treffen, so Tolokonnikowa, seien sie und ihre Kolleginnen systematisch für angeblich schlechte Arbeitsleistungen bestraft worden. Unter anderem hätten sie das Badezimmer nicht mehr benutzen, keine Raucherpausen machen und keinen Tee mehr trinken dürfen. Gefangene mit guten Beziehungen zur Gefängnisverwaltung hätten sich die zunehmende Frustration der Insassen zunutze gemacht, um Tolokonnikowa zu mobben und um zu Gewalt gegen sie aufzurufen.
In ihrem offenen Brief schildert Tolokonnikova auch andere Bedingungen im Straflager, die internationalen Standards über die Behandlung von Gefangenen widersprechen, darunter gesetzeswidrige Strafen wegen Beschwerden über die Verwaltung, unangemessene Nahrungsmittelrationen, die überwiegend aus trockenem Brot und fauligen Kartoffeln bestehen, verstopfte, dreckige Toiletten, fehlendes heißes Wasser und Wasserentzug als Strafe für die Bitte um heißes Wasser.
Tolokonnikowa hat auch offizielle Beschwerden an die russische Hauptuntersuchungsbehörde und an die Strafvollzugsbehörde gerichtet, in denen sie fordert, dass die Drohungen gegen sie und die gesetzeswidrigen Praktiken im Lager untersucht werden. Sie ersuchte darum, in ein anderes Straflager verlegt zu werden, und wies auf die erhöhte Gefahr physischer Gewalt gegen sie hin.
„Die Behörden müssen weiter gehen, als nur ihrem Verlegungsgesuch stattzugeben. Sie sollen Tolokonnikowa entlassen, die Arbeits- und Haftbedingungen im Straflager 14 untersuchen und Schritte unternehmen, um die Menschenrechtsverletzungen dort zu beenden“, sagt Lokshina.
Die russische Strafvollzugsbehörde behauptete in einer Pressekonferenz am 24. September, Tolokonnikowa befände sich „unter komfortablen Bedingungen“ in Einzelhaft, um ihre Sicherheit zu gewährleisten. Allerdings sagte Tolokonnikwa gegenüber ihrem Ehemann und ihrer Anwältin, dass dieser „komfortable“ Ort tatsächlich eine sehr kalte Zelle im Straftrakt sei, in der sich nur eine „enge, kalte Bank“ befände, auf der sie sitzen könne. Der Anwältin Irina Khrunowa zufolge ersuchte der stellvertretende Gefängnisleiter einen Staatsanwalt darum, eine Ermittlungen gegen sie und Tolokonnikowas Ehemann einzuleiten. Denn angeblich „stören“ sie die Arbeit des Straflagers. Khurnowa betrachtet das Gesuch als Vergeltungsmaßnahme.
Maria Aljochina, das andere inhaftierte Mitglied von Pussy Riot, trat im Mai in einen elf-tägigen Hungerstreik, um gegen unerträgliche Arbeits- und Lebensbedingungen in dem Gefangenenlager in der Region Perm zu protestieren, in dem sie ihre Strafe verbüßt. Sie beendete den Hungerstreik, nachdem die Gefängnisleitung signifikante Verbesserungen versprochen hatte. Kurz darauf wurde sie in eine andere Strafeinrichtung verlegt.
Im August 2012 hatte ein Moskauer Gericht Tolokonnikowa, Aljochina und Jekaterina Samuzewitsch nach einem eindeutig politisch motivierten Verfahren zu zwei Jahren Haft verurteilt. Im Oktober 2012 wandelte das Moskauer Stadtgericht das Urteil gegen Samuzewitsch in einem Bewährungsstrafe um, weil sie nicht zu den Bandmitgliedern zählte, die den Bereich vor dem Altar der Christ-Erlöser-Kathedrale betreten hatten.
Den Berufungen von Aljochina und Tolokonnikowa wurde nicht stattgegeben, und ihnen wurde mehrfach eine vorzeitige Haftentlassung auf Bewährung verweigert.
„Aljochina und Tolokonnikowa hätten niemals wegen eines ‚Hassverbrechens‘ angeklagt und hinter Gitter gebracht werden dürfen, aber sie sind nun schon seit eineinhalb Jahren im Gefängnis“, so Lokshina. „Jeder Tag, den sie in Haft verbringen, ist einer zu viel. Die russischen Behörden sollen sie auf der Stelle und ohne Auflagen entlassen.“