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Tadschikischer Aktivist in Deutschland von Abschiebung bedroht

Im Falle einer Abschiebung droht ihm Folter in Tadschikistan

Dilmurod Ergashev bei einer Demonstration in Berlin am 23. Dezember 2022 zur Unterstützung von Abdullohi Shamsiddin, der im Januar 2023 inhaftiert und schließlich nach Tadschikistan abgeschoben wurde. © 2022 Sharofiddin Gadoev

Update: Am 6. November wurde Dilmurod Ergashev in Begleitung von Beamten der deutschen Bundespolizei vom Flughafen Düsseldorf aus aus Deutschland abgeschoben und am 7. November am Flughafen Duschanbe den tadschikischen Behörden übergeben. Zeugenaussagen zufolge legten die tadschikischen Behörden Ergashev sofort Handschellen an, stülpten ihm einen schwarzen Sack über den Kopf, verfrachteten ihn in ein Fahrzeug und fuhren davon. Sein Aufenthaltsort ist derzeit unbekannt.

Laut seiner Anwältin hat ein deutsches Gericht bei der Ablehnung von Ergashevs jüngstem Asylantrag, den er gegen die Abschiebungsanordnung eingereicht hatte, in Frage gestellt, ob Ergashevs oppositionelle Aktivitäten echt seien, und behauptet, er würde sie nur nutzen, um seine Chancen auf Asyl zu erhöhen.

Ein deutsches Verwaltungsgericht hat diese Woche die Abschiebung von Dilmurod Ergashev, einem oppositionellen politischen Aktivisten aus Tadschikistan, angeordnet, obwohl ihm in Tadschikistan Haft und Folter drohen.

Am 28. Oktober ordnete ein Gericht in der Stadt Kleve nahe der deutschen Grenze zu den Niederlanden die Abschiebung von Ergashev Anfang November an. Bei einer Abschiebung nach Tadschikistan, dessen autoritäre Regierung seit langem hart gegen Rede- und Meinungsfreiheit sowie die politische Opposition vorgeht, drohen Ergashev Inhaftierung, Folter und langjährige Haftstrafen.

Laut internationalem Recht, einschließlich mehrerer von Deutschland ratifizierter Verträge, ist die sogenannte „Zurückweisung“ verboten, d. h. die Rückführung einer Person in ein Land, in dem sie der Gefahr von Folter, grausamer oder unmenschlicher Behandlung ausgesetzt ist.

Im Jahr 2023 wurden die tadschikischen Dissidenten Abdullohi Shamsiddin und Bilol Qurbonaliev von Deutschland nach Tadschikistan abgeschoben. Dort wurden sie unmittelbar nach ihrer Ankunft inhaftiert und später aufgrund der falschen Anschuldigung, sie hätten versucht, die verfassungsmäßige Ordnung zu stürzen und kriminelle Vereinigungen zu organisieren, zu sieben bzw. zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Shamsiddin wurde Berichten zufolge im Gefängnis misshandelt.

Der 40-jährige Ergashev ist aktives Mitglied der Gruppe 24, einer in Tadschikistan verbotenen Oppositionsbewegung und gehört der von tadschikischen Exildissidenten gegründeten Bewegung „Reformen und Entwicklung Tadschikistans“ an. Er hat an mehreren Demonstrationen in Berlin vor der tadschikischen Botschaft teilgenommen, darunter auch an der Demonstration im September 2023 während des Deutschlandbesuchs des tadschikischen Präsidenten Emomali Rahmon.

Er lebt seit Februar 2011 in Deutschland – in diesem Monat stellte er erstmals einen Asylantrag aus politischen Gründen. Seitdem wurden mehrere seiner Asylanträge von den deutschen Behörden abgelehnt.

Nach Angaben seiner Anwältin zweifeln Deutschlands Einwanderungsbehörden daran, dass Ergaschevs Engagement für die Opposition echt ist.

In Tadschikistan verfolgen die Behörden systematisch Oppositionelle, insbesondere diejenigen, die sie als Anhänger*innen verbotener Bewegungen wie der Gruppe 24 betrachten, sowohl innerhalb als auch außerhalb des Landes. In einem aktuellen Bericht von Human Rights Watch über diese Art der transnationalen Repression wird Tadschikistan als besonders betroffenes Land genannt. Die Regierung geht regelmäßig gegen im Ausland lebende Kritiker*innen vor, die des Extremismus und terroristischer Aktivitäten beschuldigt werden, was zu langen Haftstrafen und Misshandlungen führt, wenn sie abgeschoben werden.

Ergaschevs nachweisliche Teilnahme an Protesten in Deutschland und sein Online-Aktivismus machen ihn zur klaren Zielscheibe.

Deutsche Behörden sollten die Abschiebung von Ergaschev unverzüglich stoppen und seinen Schutzbedarf gründlich prüfen. Er sollte nicht in ein Land abgeschoben werden, in dem ihm Folter droht.

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