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(Bischkek) - Das Parlament in Kirgisien soll alle Gesetzesvorhaben aufhalten, die die Versammlungs- und Meinungsfreiheit gefährden, so Human Rights Watch heute. Ein aktueller Gesetzesentwurf sieht vor, dass sich kirgisische Nichtregierungsorganisationen als „ausländische Agenten“ registrieren lassen müssen, wenn sie Fördergelder aus dem Ausland erhalten und im weitesten Sinne „politisch aktiv“ sind.

Am 27. November 2013 verhinderte das Parlament ein restriktives Hochverratsgesetz, das die Überwachung von zivilgesellschaftlichen Gruppen und Aktivisten unverhältnismäßig ausweiten sollte. Allerdings wird es möglicherweise erneut zur Abstimmung stehen, weil sich ein Befürworter offiziell über angebliche Verfahrensfehler beschwert hat. Durch das Gesetz würde das Strafgesetzbuch derart geändert und die Definition von Hochverrat so erweitert, dass darunter auch normale Tätigkeiten von Nichtregierungsorganisationen fallen, zum Beispiel internationale Lobbyarbeit oder Informationsaustausch mit ausländischen Partnern.

„Als das Parlament das verschärfte Hochverratsgesetzes abgelehnt hat, hat es anerkannt, wie wichtig aktive, unabhängige Gruppen für Kirgisien sind“, sagt Mihra Rittmann, Zentralasien-Expertin bei Human Rights Watch. „Die Abgeordneten müssen konsequent bleiben und auch das Gesetz über ‚ausländische Agenten‘ stoppen, sowie jeden weiteren Versuch, das Hochverratsgesetz durchzusetzen.“

Sowohl das gescheiterte Hochverrats- als auch das noch zur Abstimmung stehende Agentengesetz orientieren sich an Gesetzesänderungen, die im Jahr 2012 in Russland verabschiedet wurden. Dort schufen sie die Grundlage für die massive Verfolgung unabhängiger Organisationen in den vergangenen 18 Monaten.

Genau wie in Russland soll das geplante Gesetz über „ausländische Agenten“ offensichtlich Nichtregierungsorganisationen und Aktivisten behindern, die zu unterschiedlichen Themen arbeiten, auch zu Menschenrechten. Zwischenstaatliche und internationale Institutionen haben bereits an das Parlament appelliert, es nicht anzunehmen.

Unter anderem würde das Gesetz ermöglichen, die Leiter von Nichtregierungsorganisationen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, wenn deren Arbeit die Bürger dazu anstifte, ihre bürgerlichen Pflichten nicht zu erfüllen oder andere gesetzeswidrige Handlungen zu begehen. Diese vage Formulierung legt nahe, jede noch zu moderate Form des zivilen Ungehorsams zu kriminalisieren. Davor warnten am 16. Oktober in einer gemeinsamen Stellungnahme auch das Büro für Demokratische Institutionen und Menschenrechte der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und die Venedig-Kommission, ein Beratungsgremium des Europarats.

Darüber hinaus würde das Agentengesetz Nichtregierungsorganisationen mit sehr umfangreichen Rechenschaftspflichten belasten und könnte dazu führen, dass diese Gruppen öffentlich als „ausländische Spione“ wahrgenommen werden. Außerdem würde es die Behörden dazu autorisieren, ohne richterlichen Beschluss alle Organisationen für bis zu sechs Monate zu verbieten, die sich nicht als „ausländische Agenten“ anmelden.

Bei einem Besuch in Brüssel im September sagte Präsident Almasbek Atambajew gegenüber Journalisten, dass Kirgisien kein „Agentengesetz“ benötige. Aber am 19. November wich er der Frage aus, ob er der Meinung sei, dass Nichtregierungsorganisationen sich als „ausländische Agenten“ registrieren sollten, wenn sie Gelder aus dem Ausland erhielten: „Erst soll das Parlament über den Gesetzesentwurf entscheiden, dann sehen wir, was geschieht.“

Der Gesetzesentwurf widerspricht Kirgisiens internationaler, menschenrechtlicher Verpflichtung, die Versammlungs- und Meinungsfreiheit zu schützen. Umso problematischer ist, dass die Definition von politischen Aktivitäten in dem geplanten Gesetz sehr weit gefasst ist. Sie ist praktisch auf jede organisierte Tätigkeit anwendbar, die einen Bezug zum öffentlichen Leben hat.

Bei einem öffentlichen Treffen am 18. November sprachen sich Angehörige zahlreicher Organisationen gegen das Agentengesetz aus, darunter das Büro der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa sowie lokale und internationale Menschenrechtsorganisationen.

Am folgenden Tag, dem 19. November, warnte der kirgisische Ombudsmann für Menschenrechte in einer Stellungnahme, dass das Gesetz die Arbeit vieler Nichtregierungsorganisationen einschränken und paralysieren würde, ganz besonders solcher, die sich für den Schutz der Menschenrechte engagierten.

Kirgisiens internationale Partner sollen die Regierung und das Parlament auffordern, das Agentengesetz zu verhindern und dafür zu sorgen, dass unabhängige Organisationen ihre wichtige Arbeit fortsetzen können.

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